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Nachlaß

Zu guter Letzt schließt sich der Kreis durch den Vorgang der Gesamtrechtsnachfolge. Hier gehen das Vermögen sowie auch die Schulden auf den/die Erben über.
In vereinzelten Fällen bietet sich die Testamentsvollstreckung an. Bei einem Überhang der Schulden ist die Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll.