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Insolvenzplan

In der Insolvenzordnung ist das Planverfahren bestimmt. Sollte ein außergerichtlicher Sanierungsversuch scheitern, so bietet sich hierdurch immer noch eine Möglichkeit, das Unternehmen, Arbeitsplätze oder Teile davon zu erhalten.

Selbstverständlich ist das Ziel die bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Es muss aber nicht immer die Zerschlagung sein. So kann doch auch bei Ergreifung geeigneter Maßnahmen bei Erhaltung eine bessere Befriedigungsquote erzielbar sein.

Erfolgsversprechend sind diese Versuche vor allem dann, wenn rechtzeitig, d.h. bereits vor Eröffnung, mit Vorbereitungshandlungen begonnen wird.