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Insolvenzrechtliche Prüfung

Es gibt 3 Insolvenzgründe:

  • Zahlungsunfähigkeit = Es können nicht alle fälligen Verbindlichkeiten beglichen werden.
    Abzugrenzen hiervon ist die Zahlungsstockung, die nur für einen kurzen Zeitraum von bis
    zu 3 Wochen zur Unterdeckung führen darf.
  • drohende Zahlungsunfähigkeit = in der Zukunft können voraussichtlich die fällig werdenden
    Verbindlichkeiten nicht beglichen werden (freiwilliger Antrag möglich)
  • Überschuldung (nur für Kapitalgesellschaften) = Negativkapital
    ist im zweistufigen Verfahren unter Berücksichtigung einer Fortbestehensprognose zu ermitteln