Insolvenzrechtliche Prüfung
Es gibt 3 Insolvenzgründe:
- Zahlungsunfähigkeit = Es können nicht alle fälligen Verbindlichkeiten beglichen werden.
Abzugrenzen hiervon ist die Zahlungsstockung, die nur für einen kurzen Zeitraum von bis
zu 3 Wochen zur Unterdeckung führen darf. - drohende Zahlungsunfähigkeit = in der Zukunft können voraussichtlich die fällig werdenden
Verbindlichkeiten nicht beglichen werden (freiwilliger Antrag möglich) - Überschuldung (nur für Kapitalgesellschaften) = Negativkapital
ist im zweistufigen Verfahren unter Berücksichtigung einer Fortbestehensprognose zu ermitteln
