Verkauf
Der Verkauf als sogenannte übertragende Sanierung kann als letzte Erhaltungsmaßnahme dann greifen, wenn eine Fortführung des insolventen Unternehmens aus verschiedenen Gründen keine Erfolgsaussicht bietet. Arbeitsrechtliche Probleme, insbesondere aus dem § 613a BGB resultierend, lassen sich eventuell über die Gründung einer Auffanggesellschaft lösen.
