Das Honorar

Das Honorar wird nach der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.

In der Regel richtet sich das Honorar nach einer Wertgebühr.
Bei der Wertgebühr soll der Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad Berücksichtigung finden.

Das Preis-Leistungsverhältnis muß stimmen.
Das heißt, dass die erbrachte Leistung ihren Preis wert ist und der Auftraggeber zufrieden ist.

Insgesamt wird eine partnerschaftliche Betreuung in steuer- und wirtschaftsberatenden Fragen zu fairen Preisen angeboten.
Hierbei ergeben sich in der Regel keine höheren Preise als bei der Lohnsteuerhilfe oder dem Buchführungsbüro bei vollem Leistungsumfang.

Die Kanzlei arbeitet mit einem Qualitätsmanagementsystem, weil für uns die Erfüllung der Kundenwünsche oberste Priorität besitzt. Ferner werden hierdurch Fehler ausgeschlossen.

Zusätzlich wird für mögliche Schäden aus falscher Beratung (bisher sind keine Schadensfälle bekannt) eine volle Absicherung über meine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung übernommen.

Starten Sie mit uns jetzt in Ihren Erfolg!