Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Einige Personenkreise können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen.
Versicherungsberechtigt sind:
- Selbstständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst
- Pflegepersonen, die Angehörige mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen
- Personen die Beschäftigungen von mind. 15 Stunden wöchentlich im Ausland ausüben
Voraussetzung:
- 24 Monate vor Aufnahme der Selbstständigkeit muss der Antragsteller mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein
- Antrag ist innerhalb drei Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Wohnortagentur zu stellen
- eine Entgeltersatzleistung bezogen haben
Beiträge:
- Selbstständig Tätige 80,85 EUR/Monat
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit, Tel. 0951/9128-611 oder bei den jeweiligen Agenturen für Arbeit vor Ort.