Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Einige Personenkreise können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen.

Versicherungsberechtigt sind:

  • Selbstständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst
  • Pflegepersonen, die Angehörige mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen
  • Personen die Beschäftigungen von mind. 15 Stunden wöchentlich im Ausland ausüben

Voraussetzung:

  • 24 Monate vor Aufnahme der Selbstständigkeit muss der Antragsteller mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein
  • Antrag ist innerhalb drei Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Wohnortagentur zu stellen
  • eine Entgeltersatzleistung bezogen haben

Beiträge:

  • Selbstständig Tätige 80,85 EUR/Monat

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit, Tel. 0951/9128-611 oder bei den jeweiligen Agenturen für Arbeit vor Ort.