Begünstigungen

Steuerliche Begünstigungen gibt u.B es im Bereich des Betriebsvermögens, Immobilienvermögens sowie Lebensversicherungsansprüche. Die noch anwendbaren günstigen Wertermittlungsverfahren stehen aufgrund der festgestellten Verfassungswidrigkeit allerdings zur Zeit auf dem Prüfstand. Daneben wird für Betriebsvermögen neben einem 35%igen Bewertungsabschlag ein zusätzlicher Freibetrag von 225 T€ ggf. auf Antrag gewährt.