Umsatzsteuerliche Beurteilung

Grundsätzlich sind nur Leistungen befreit, die der medizinischen Betreuung dienen. Ferner muss ein therapeutisches Ziel im Vordergrund stehen.

Ärztliche Heilbehandlung
mit therapeutischem Ziel
Prävention ohne therapeutisches Ziel nichtärztliche Leistung
wenn von Kostenträgern übernommen
= indiziell umsatzsteuerfrei
Übernahme Kostenträger
Vermeidung von Krankheiten
und Schutz der Gesundheit
= frei ist z.B. Krebsvorsorgeunters.
grundsätzlich pflichtig
z. Bsp. Schönheits-OP
Gutachten Alkoholtest
Vaterschaftstest
Todesursache
Verkauf Pflegemittel
Wellness-Behandlung
Personalgestellung
Gerätevermietung
Nahrungsergänzung
wenn noch nicht von Kostenträgern
übernommen (IGEL)
= frei ist z.B. Akupunktur oder
neuartige Behandlungsmethoden
keine Übernahme Kostenträger
frei z.B. Hautkrebsvorsorgeunters.
pflichtig zB. sportmedizinische
Untersuchung
   

Für umsatzsteuerpflichtige Leistungen wird bis zu einer Höhe von 17.500 € im Jahr keine Umsatzsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung)