Umsatzsteuerliche Beurteilung
Grundsätzlich sind nur Leistungen befreit, die der medizinischen Betreuung dienen. Ferner muss ein therapeutisches Ziel im Vordergrund stehen.
Ärztliche Heilbehandlung mit therapeutischem Ziel |
Prävention | ohne therapeutisches Ziel | nichtärztliche Leistung |
wenn von Kostenträgern übernommen = indiziell umsatzsteuerfrei |
Übernahme Kostenträger Vermeidung von Krankheiten und Schutz der Gesundheit = frei ist z.B. Krebsvorsorgeunters. |
grundsätzlich pflichtig z. Bsp. Schönheits-OP Gutachten Alkoholtest Vaterschaftstest Todesursache |
Verkauf Pflegemittel Wellness-Behandlung Personalgestellung Gerätevermietung Nahrungsergänzung |
wenn noch nicht von Kostenträgern übernommen (IGEL) = frei ist z.B. Akupunktur oder neuartige Behandlungsmethoden |
keine Übernahme Kostenträger frei z.B. Hautkrebsvorsorgeunters. pflichtig zB. sportmedizinische Untersuchung |
Für umsatzsteuerpflichtige Leistungen wird bis zu einer Höhe von 17.500 € im Jahr keine Umsatzsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung)