Gerichtliche Mahnverfahren selbst durchführen!

www.mahngerichte.de

Beantragung eines Mahnbescheids = gerichtliche Aufforderung an den Schuldner die Forderung nebst Zinsen und Kosten zu leisten

Schuldner kann innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen = dann ist der Anspruch vor dem Amtsgericht bzw. bei einer Forderung über 5.000 € vor dem Landgericht weiter zu verfolgen. Reagiert der Schuldner nicht, so kann durch Beantragung eines

Vollstreckungsbescheides

ein Titel erwirkt werden. Sodann können Vollstreckungsmaßnahmen (Lohnpfändung, Kontopfändung, Gerichtsvollzieher etc. beantragt werden)

Über das Portal www.mahngerichte.de können Sie einfach und selbständig tätig werden. (sie werden hier elektronisch an die Hand genommen und Ihnen wird der Reihe nach Schritt für Schritt bei der Erstellung des Mahnbescheides geholfen)

Zinsen: Bei einer Forderung an eine Privatperson besteht der Zinsanspruch mit 5% über dem Basiszins (rechnet Programm aus), bei einer Forderung an einen anderen Unternehmer mit 8% über dem Basiszins. Jeweils ab Fälligkeit.

Kosten: Die Kosten werden vom Programm angezeigt. Sie sind beim Schuldner einzufordern. (Forderung 300 € = Kosten 23 €; Forderung 6.000 € = Kosten 68 €)

Wichtig: Bevor der Mahnbescheid beantragt wird, muss der Schuldner zwingend in Verzug gesetzt werden. Dies ist er dann, wenn Sie in Ihrer Rechnung einen genauen Zahlungstermin angeben und dieser überschritten ist. (Danach können Sie noch einmal mit der Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens mahnen, ggf. telefonisch. Mehrere Mahnungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.)

Tipp: Rechnungsdatum 15. Juli 2013, fällig 5. August 2013. (Ggf. bei Zahlung bis zum 22. Juli 2 % Skonto gewähren). Am 5. August 2013 mahnen und um sofortigen Ausgleich bitten. Dann spätestens am 15. August 2013 gerichtliche Schritte androhen, wenn nicht bis zum 22. August 2013 gezahlt wird.

Fazit: Der Auftragnehmer prägt sich ein, dass die Rechnung dieses Lieferanten schnell gezahlt werden muss, da ansonsten sofort gemahnt wird. In der Praxis werden immer Rechnungen von Lieferanten, die den nötigen Druck ausüben, bevorzugt beglichen. Dies ist gerade im Umgang mit Krisenunternehmen notwendig, denn wer zu lange wartet, kann später häufig nichts mehr bekommen.  

Ferner sichert ein gut strukturiertes Mahnwesen die eigene Liquidität.

Ansässigkeit des Schuldners in anderem EU-Staat

Es kann ein einheitlicher Antrag, der beim ausländischen Gericht gestellt wird. Das deutsche Formular kann als Vorlage so einfach übersetzt werden. Dieses vereinfachte Verfahren gilt aber nur für Forderungen bis 2.000 €.
https://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/cc_information_de.htm.

Insolvenzsicherung von Kundenforderungen

Über die Versicherung „Atradius“ besteht die Möglichkeit der Absicherung des Ausfallrisikos einer Forderung durch Insolvenz des Kunden. Bei Insolvenzantragstellung leistet die Versicherung zu 90% der Forderung, bis zu einem Volumen von 30.000 € pro Jahr. Der Jahresbeitrag bemisst sich ab 1.500 €. Vorteilhaft ist, dass keine Prüfung des Kunden bzw. der Forderung seitens der Versicherung erfolgt.