Neuerungen bei der Auszahlung von Verpflegungskosten an den Mitarbeiter

Bsp: Hans ist Monteur und übernachtet in Berlin.

Kosten Übernachtung 100 € (7% Umsatzsteuer)
Frühstück 25 € (19% Umsatzsteuer)
Summe 125 €  

Arbeitgeber vergütet die Hotelrechnung mit 125 € und Verpflegungspauschalen mit 24 € (2 Tage mit über 8 Stunden Abwesenheit) = 149 €

Steuerliche Konsequenzen:
Frühstück ist als Sachbezug lohn- und sozialversicherungspflichtig

Tipp A: kein offener Ausweis von Frühstück
Rechnung Hotel sollte statt Frühstück eine Businesspauschale ausweisen. ( Diese Pauschale beinhaltet Frühstück, Internet, Parkplatz, Fitness etc.)

Rechnung Übernachtung 100 € (7% Umsatzsteuer)
  Businesspauschale 25 € (19% Umsatzsteuer)
  Summe 125 €  

In diesem Fall wird lediglich 4,80 € für das Frühstück angesetzt. Hier kann der Arbeitgeber wie bisher die Verpflegungspauschale mit 24 € um 4,80 € kürzen, so dass keine zusätzliche Lohn- und Sozialversicherungspflicht entsteht.

Auszahlung an Monteur Hans = 125 € + 19,20 € (24 – 4,80) = 144,20 €

Tipp B:  Arbeitgeber bucht nachweislich das Hotelzimmer
Hier kann das Frühstück unabhängig vom Rechnungspreis zum Sachbezugswert von 1,57 € pauschal versteuert werden.  Lohnsteuer durch Arbeitgeber somit 25% von 1,57 € = 0,39 €.