Angaben auf Geschäftsbriefen bzw. E-Mails

Seit dem 01.01.2007 müssen auf allen Geschäftsbriefen gleichviel in welcher Form (z. B. E-Mails), die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer bzw. Vorstände und Aufsichtsrat mit dem Firmennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden.