19% auf Heißgetränke außer Haus

  • auf Kaffee außer Haus sind 19% Umsatzsteuer abzuführen
  • lediglich Milchmixgetränke mit einem Milchanteil ab 75% unterliegen 7% Umsatzsteuer
  • hierzu kann auch der Latte Macchiato zählen, wenn der Milchanteil die entsprechende Menge erreicht
  • der Cappuccino wird aufgrund des zu geringen Milchanteils der 19%igen Steuer unterliegen
  • beim Kakao ist nach der Zubereitung zu unterscheiden; wird Wasser verwendet sind 19% zu entrichten