19% auf Heißgetränke außer Haus
- auf Kaffee außer Haus sind 19% Umsatzsteuer abzuführen
- lediglich Milchmixgetränke mit einem Milchanteil ab 75% unterliegen 7% Umsatzsteuer
- hierzu kann auch der Latte Macchiato zählen, wenn der Milchanteil die entsprechende Menge erreicht
- der Cappuccino wird aufgrund des zu geringen Milchanteils der 19%igen Steuer unterliegen
- beim Kakao ist nach der Zubereitung zu unterscheiden; wird Wasser verwendet sind 19% zu entrichten
© 2025 Matthias Graf, Steuerberater in Erfurt