Apparategemeinschaft / Operationsgemeinschaft

Sind in der Regel Praxisgemeinschaften mit getrennter Abrechnung auf der einen Seite und Kostenteilung auf der anderen.

In dieser Form können Ärzte z.B. die gemeinsame Anschaffung und Nutzung einer Operationseinheit oder anderer Großgeräte wie Computer-Tomographie-Gerät, Magnet-Resonanz-Gerät oder Linkskatheter-Messplatz vereinbaren.

Die Kosten werden anhand eines Verteilungsschlüssels auf die Gesellschafter umgelegt. Hier ist darauf zu achten, dass eine Gewinnerzielung vermieden und lediglich die Selbstkosten weiterberechnet werden.

Bei der Nutzung durch gesellschaftsfremde Ärzte entsteht bei der Mitüberlassung von Materialien und Personal Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerpflicht.

Im Betreibermodell werden die Investitionen durch Kapitalgeber durchgeführt. Bei der Überlassung von Funktionseinheiten/Sachinbegriffen (z.B. einer Operationseinheit) liegen gewerbliche Einkünfte erst bei zusätzlichen Leistungen wie Materiallieferung, Personalgestellung oder Abrechnungsleistungen vor. Eine Umsatzsteuerbefreiung kann nicht gewährt werden, da keine ärztliche Tätigkeit vorliegt.