Steuertipp Fahrtenbuch

Für die private Mitbenutzung eines betrieblichen PKW setzt die Finanzverwaltung sowohl bei Nutzung durch den Unternehmer als auch durch den Arbeitnehmer die private Nutzung mit 1% des Bruttolistenneupreises an. Ein geringerer Ansatz ist nur durch Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs möglich.

Beispiel:
Unternehmer A kauft für 10.000 € ein gebrauchten PKW (Listenneupreis 35.000 €).

Betriebseinnahme durch die Privatnutzung 1% pro Monat = 12% pro Jahr = 4.200 €
Einkommensteuerbelastung ca. 40% (geschätzter Steuersatz) = 1.680 €
Tatsächlich nutzt A den PKW nur zu 10% für Privatfahrten. Dies weist er durch ein Fahrtenbuch nach. Die geschätzten PKW-Kosten betragen 6.000 €
Hier hat A nur 10% von 6.000 € als Betriebseinnahme anzusetzen = 600 €
Einkommensteuerbelastung = 240 €
Steuerersparnis = 1.440 €

Die Finanzverwaltung stellt strenge Anforderungen an ein Fahrtenbuch:

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt
  • Reiseziel nach Ort und Straße (bei Umwegen auch Reiseroute)
  • Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Privatfahrten sind separat aufzuzeichnen
  • das Fahrtenbuch ist handschriftlich zu führen