I-Phone, I-Pad, Handy, Laptop und PC

Lohnerhöhung durch Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei!

Die Überlassung eines I-Phone, I-Pad, Handy (nebst Vertrags mit monatlicher zahlungsweise) oder eines Computers durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beispiel:
Arbeitnehmer A soll eine Lohnerhöhung von 200 € monatlich erhalten. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung verbleiben weniger als 100 € zur Auszahlung.

Stattdessen überlässt der Arbeitgeber dem A ein I-Phone und einen Laptop für die Privatnutzung. Die Anschaffungskosten für Handy und Computer z. B. von 1.500 € sowie die monatlichen Telefongebühren von 50 € kann der Arbeitgeber als Betriebsausgabe verbuchen. Lohn- und Sozialversicherung fällt nicht an.

Wichtig: Das Eigentum muss beim Arbeitgeber verbleiben = Schenkung ist somit ausgeschlossen nur Leihe ist möglich.