Sofortmeldung bei Einstellung von Mitarbeitern und Ausweisvorlage bei Kontrollen

Anmeldung des Beschäftigten vor Aufnahme der Beschäftigung, spätestens am Tag des Beschäftigungsbeginns.

Bei Missachtung drohen empfindliche Geldstrafen.

Wir bitten Sie, uns die entsprechenden Unterlagen bzw. Informationen rechtzeitig zu übermitteln.

Neue Meldepflicht gilt für:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerb e
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
  • Fleischwirtschaft

Mitarbeiter dieser Branchen haben auch ein persönliches Ausweisdokument bei sich zu tragen. Missachtungen führen zu Bußgeld, welches im Zweifel der Arbeitgeber zu leisten hat.

Darüber hinaus sind im Baugewerbe täglich die Arbeitszeiten mit Beginn und Ende sowie die Pausenzeiten aufzuschreiben. Versäumnisse werden vom Zoll mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.