Unsere besonderen Leistungen für Ärzte
Unsere Kanzlei verfügt über viele Jahre Erfahrung bei der Beratung von Ärzten. Wir verstehen uns als Ihr auf Ärzte spezialisierter Begleiter in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Für Sie entwickeln wir ein individuelles Beratungspaket, bei dem wir auch Ihre privaten Finanzen und Ihre Vorsorgeplanung berücksichtigen. Ganz nach Ihren Wünschen.
Folgender Beratungsbedarf im Wirtschaftsleben der Heilberufe kann durch meine Kanzlei abgedeckt werden:
Besonders wichtig für unsere Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns ein regelmäßiger Austausch. Wir informieren Sie auf dieser Seite umfassend über relevante Themen für Ärzte. Aktuelle News, Videos und umfassende Merkblätter verschaffen Ihnen einen Überblick über Themen, zu denen wir Sie gerne Beraten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitergehende Fragen haben.
Aktuelles
Corona-Impfung Kündigung einer ungeimpften medizinischen Fachkraft rechtens mehr...
Ein Krankenhaus hatte einer medizinischen Fachkraft gekündigt, die sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen wollte. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Recht: Der Schutz der Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion habe Vorrang .
Die Klägerin war seit dem 01.02.2021 als medizinische Fachkraft in einem Krankenhaus tätig und wurde auf verschiedenen Stationen in der Patientenversorgung eingesetzt. Da sie nicht bereit war, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgemäß zum 31.08.2021.
Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB verstoße. Sie sei vor Wirksamwerden der ab dem 15.03.2022 geltenden Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises für das Krankenhauspersonal nicht zu einer Impfung verpflichtet gewesen.
Das BAG sah dies anders. Mit der Kündigung habe das Krankenhaus seine Patienten und die übrige Belegschaft vor einer Infektion durch ungeimpftes medizinisches Fachpersonal schützen wollen. Das war das wesentliche Motiv für die Kündigung. Für ein Maßregelungsverbot fehle es an der erforderlichen Kausalität zwischen der Ausübung von Rechten durch die Arbeitnehmerin und der benachteiligenden Maßnahmen des Arbeitgebers. Zudem sei es rechtlich ohne Bedeutung, dass die Kündigung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht erklärt wurde.
Hinweis: Das Maßregelungsverbot besagt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen darf, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
Ärztehotline Sozialversicherungspflicht auch im Home-Office mehr...
Ärzte, die bei einer Beratungshotline arbeiten, können auch dann abhängig beschäftigt sein, wenn sie die Bereitschaftsdienste in ihrem häuslichen Umfeld verrichten. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden.
Geklagt hatten ein Unternehmen und eine Rettungsmedizinerin, die im Rahmen einer ärztlichen Notfallhotline für Taucher kooperieren. Die Notfallhotline ist Teil eines Unterstützungsprojektes einer Reise- und Auslandskrankenversicherung. Damit diese Hotline ständig erreichbar war, waren die Ärzte in Schichten eingeteilt und arbeiteten meist in ihrer häuslichen Umgebung. Sie beantworteten telefonische Kundenanfragen und übernahmen eine Behandlungskoordination.
Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren stufte die Deutsche Rentenversicherung die Ärzte als abhängig Beschäftigte ein und sah damit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit . Dem folgte auch das LSG. Unter dem Dach eines Rahmenvertrages hätten die kooperierenden Ärzte die Verpflichtung übernommen, für die Dauer der zugeteilten Schichten erreichbar zu sein und die wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens zu beachten . Es kann aus der ärztlichen Eigenverantwortung bei Heilbehandlungen nicht ohne Weiteres auf eine selbständige Tätigkeit geschlossen werden. Auch der Umstand, dass sie zu Hause gearbeitet und nicht den Weisungen am Arbeitsort unterlegen haben, ändere an dieser Auffassung nichts. Gerade bei abhängigen Tätigkeiten bestünden im Home-Office weitgehende Freiheiten, die Arbeitszeiten festzulegen.
Hinweis: Sie möchten wissen, welche Rolle der Tätigkeitsort für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Ärzten spielt? Wir beraten Sie gern.
Berufsrecht Keine Weiterbildungsbefugnis ohne Facharzttitel mehr...
Dürfen Ärzte in Fachrichtungen, in denen sie selbst keine Fachärzte sind, Weiterbildungen für andere Ärzte anbieten? Darüber musste das Verwaltungsgericht Osnabrück (VG) entscheiden und kam zu einem klaren Ergebnis.
Zwei Fachärzte für Innere Medizin (Internisten) wollten mit einer Klage die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis für das Gebiet der Allgemeinmedizin für einen Zeitraum von zwei Jahren erreichen, anstatt des zuvor im Januar 2020 bewilligten Zeitraums von nur eineinhalb Jahren. Eine derartige Befugnis würde es den Fachärzten für Innere Medizin erlauben, Weiterbildungen auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin anzubieten und andere Ärzte darin weiterzubilden.
Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen sieht jedoch seit dem 01.07.2020 für Internisten keine Möglichkeit mehr vor, Weiterbildungen auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin vorzunehmen, wenn sie selbst keinen Facharzttitel für Allgemeinmedizin vorweisen können.
Die klagenden Ärzte vertraten die Auffassung, dass sie aufgrund ihres bisherigen Antrags und der damals noch gültigen Weiterbildungsordnung einen Anspruch auf Weiterbildungsbefugnis hätten. Sie verwiesen zudem auf ausreichende Fallzahlen in den Bereichen der hausärztlichen und psychosomatischen Grundversorgung.
Das VG folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter werteten die Klage als eine Verpflichtungsklage. Danach gelte die letzte mündliche Verhandlung als entscheidungserheblicher Zeitpunkt. In diesem Fall sei dann nach der derzeit gültigen und damit für die Entscheidung maßgeblichen Weiterbildungsordnung zu entscheiden. Gemäß der aktuellen Fassung der Weiterbildungsordnung ist eine Weiterbildungsermächtigung auf dem Gebiet der Allgemeinen Medizin von Ärzten, die selbst keinen Facharzt für Allgemeinmedizin tragen, nicht mehr möglich . Die Kläger besaßen neben dem Facharzttitel für Innere Medizin keinen Facharzttitel für Allgemeine Medizin. Die Klage wurde daher abgewiesen.
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Das Weiterbildungsrecht ist ein Berufsrecht. Es gelten in jedem Bundesland etwas andere Berufsordnungen oder Weiterbildungsordnungen.
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Video-Tipps
Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.
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Merkblätter und Checklisten
Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.
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Wachstumsmarkt Gesundheit
Die Beratung der Ärzte und Heilberufe auf steuerlichem und wirtschaftlichem Gebiet stellt sich für mich als vielseitige und interessante Herausforderung dar. Insbesondere die vielfältigen Gesundheitsreformen liefern sich mit den Änderungen der Steuergesetzgebung einen nicht endenden Wettlauf.
Durch die regelmäßige Teilnahme auf fachspezifischen Kongressen bin ich über aktuelle Reformen im Gesundheitswesen und ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten mit den dazugehörigen vertraglichen Gestaltungen auf dem Laufenden.
Meine Kanzlei verbindet eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Landesinnung der Orthopädieschuhmacher Thüringen. Ferner unterrichte ich den steuerlichen Teil eines Existenzgründerseminars im Landesverband der Physiotherapeuten Thüringens.
Der rechtliche Teil der Beratung kann von einem integrierten Anwalt als Netzwerkpartner zur Abrundung der Beratung aus einem Guss erfolgen.
Das Gesundheitswesen ist ein Wachstumsmarkt, dem es gilt, sich steuerlich, rechtlich und bertriebswirtschaftlich anzupassen. Lassen Sie sich beraten; Sie werden nicht enttäuscht sein.
Im rechtsberatenden Bereich ist durch meine Kooperationspartner für Unterstützung gesorgt.
Für die Tätigkeit stehen spezialisierte Mitarbeiter/innen zur Verfügung.
Durch ständige Reformen sind die Heilberufe nicht nur auf steuerliche sondern auch auf wirtschaftliche Beratung angewiesen. Druch den Wandel und Druck des Gesetzgebers werden die unterschiedlichsten Kooperationsformen attraktiv.
Hierbei zu beachten ist auch die Umstellung des Vergütungssystems auf die Regel-Leistungs-Volumina ab 2009.
Video-Tipps
Gewerbesteuerfallen für Praxen
Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video.
Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen
Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um.
Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können
Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum.
Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten
Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten.
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben
Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.
Kassenaufzeichnungen in Arzt- und Zahnarztpraxen
Betriebsprüfer dürfen zu unangekündigten Kassen-Nachschauen in die Praxis kommen. Geprüft wird, ob Bareinnahmen und -ausgaben korrekt aufgezeichnet wurden. Wie Sie das gewährleisten, erklärt dieses Video.
Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten
Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern.
Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten.
Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung
Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen. So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken.