Unsere besonderen Leistungen für Ärzte
Unsere Kanzlei verfügt über viele Jahre Erfahrung bei der Beratung von Ärzten. Wir verstehen uns als Ihr auf Ärzte spezialisierter Begleiter in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Für Sie entwickeln wir ein individuelles Beratungspaket, bei dem wir auch Ihre privaten Finanzen und Ihre Vorsorgeplanung berücksichtigen. Ganz nach Ihren Wünschen.
Folgender Beratungsbedarf im Wirtschaftsleben der Heilberufe kann durch meine Kanzlei abgedeckt werden:
Besonders wichtig für unsere Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns ein regelmäßiger Austausch. Wir informieren Sie auf dieser Seite umfassend über relevante Themen für Ärzte. Aktuelle News, Videos und umfassende Merkblätter verschaffen Ihnen einen Überblick über Themen, zu denen wir Sie gerne Beraten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitergehende Fragen haben.
Aktuelles
Trend setzt sich fort Apothekenzahl erreicht Tiefststand seit fast 50 Jahren mehr...
Das Apothekensterben in Deutschland setzt sich weiter fort. Zum Jahresende 2025 gab es bundesweit nur noch 16.601 Apotheken, das sind 440 weniger als Ende 2024 - ein Rückgang von 2,6 %. Den 502 Schließungen standen lediglich 62 Neueröffnungen gegenüber, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf Basis der Meldungen der Landesapothekerkammern berichtet. Damit wurde der niedrigste Stand an Apotheken seit fast 50 Jahren erreicht.
Die Ursachen für die anhaltenden Schließungen sieht die ABDA vor allem im stagnierenden Apothekenhonorar . Seit der Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung auf das heutige fixe Packungshonorar vor 22 Jahren wurde die Vergütung nur einmal leicht angehoben - im Jahr 2013 um 3,1 %. Seitdem aber seien die Kosten in den Apotheken um 65 % gestiegen und jede fünfte Apotheke musste schließen.
Die Schließungen haben spürbare Folgen: Immer mehr Menschen müssen längere Wege bis zur nächsten Apotheke zurücklegen, was besonders für ältere oder immobile Patienten problematisch ist. Botendienste können den persönlichen Besuch nur teilweise ersetzen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 € wurde bislang nicht umgesetzt. Viele Apotheken sind unter den aktuellen Bedingungen wirtschaftlich nicht mehr tragfähig, was die Versorgungssicherheit weiter gefährdet.
Hinweis: Die Zahlen der ABDA zeigen, dass die Apothekenzahl in Deutschland weiter sinkt, was die Versorgungssicherheit insbesondere für ältere oder immobile Menschen belastet.
Auto gegen Angst Wenn psychische Erkrankungen das Fahrzeug unpfändbar machen mehr...
Wer an Agoraphobie leidet, kann das Haus oft kaum verlassen - öffentliche Verkehrsmittel sind dann keine Option. Mit dieser für ein Finanzgericht (FG) eher ungewöhnlichen Thematik hat sich das FG Münster beschäftigt. Ein Mann musste um den Erhalt seines Pkw kämpfen, der für ihn nicht nur Mobilität, sondern Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutete. Das Gericht hat mit Beschluss vom 19.12.2025 die Vollziehung der Pfändung des Autos ausgesetzt und dessen Herausgabe angeordnet. Nach summarischer Prüfung sah das Gericht die Unpfändbarkeit des Fahrzeugs aus gesundheitlichen Gründen als ernstlich möglich an.
Der Antragsteller im Besprechungsfall litt an einer ärztlich diagnostizierten Agoraphobie, die unter anderem die Furcht vor Menschenmengen, öffentlichen Plätzen und Verkehrsmitteln einschließt. Aufgrund offener Steuerschulden hatte das Finanzamt sein einziges Auto gepfändet. Öffentliche Verkehrsmittel seien für ihn keine Alternative, argumentierte der Mann, da ihm dadurch Panikattacken drohen würden. Das Fahrzeug ermögliche ihm „unbelastete“ Mobilität, nicht zuletzt die notwendigen Arztbesuche und die Ausübung seiner sozialen Rolle , insbesondere als Vater. Letztlich erkannte das FG das Auto als notwendig an, um die gesundheitliche Stabilität und gesellschaftliche Teilhabe des Antragstellers zu sichern.
Rettungssanitäter gewinnt vor Gericht Posttraumatische Belastungsstörung quasi als Berufskrankheit mehr...
Nach fast 30 Jahren im Rettungsdienst musste ein Mann seine Tätigkeit als Rettungssanitäter aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) aufgeben. In einem wegweisenden Urteil hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) die Erkrankung nun als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt. Der Kläger war über drei Jahrzehnte in der Region Stuttgart tätig und immer wieder äußerst belastenden Einsatzsituationen ausgesetzt. Dazu gehörten unter anderem:
Nach einzelnen Einsätzen traten bereits akute psychische Belastungsreaktionen auf. Mit der Zeit summierten sich diese Reaktionen und führten zu einer schweren PTBS, die ab 2016 diagnostiziert wurde. Der Mann leidet seitdem unter sich aufdrängenden Erinnerungen, intensiver innerer Bedrängnis und teilweise tagelangen Stimmungstiefs. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung der PTBS zunächst ab, da diese nicht auf der Berufskrankheiten-Liste stehe und bisher keine neuen Erkenntnisse zu psychischen Belastungen bei Rettungskräften vorlägen. Das Bundessozialgericht wertete dies anders: Eine sogenannte Wie-Berufskrankheit sei grundsätzlich möglich, da Rettungssanitäter regelmäßig traumatisierenden Situationen ausgesetzt sein könnten.
Nach Sichtung der medizinischen Unterlagen bestätigte das LSG die Anerkennung der PTBS als Wie-Berufskrankheit. Das Gericht stellte fest, dass die wiederholten traumatisierenden Einsätze beim Kläger zu einer schrittweisen Schwächung der seelischen Abwehrkräfte geführt hatten - ein sogenannter „Building-Block-Effekt“. Einzelne Belastungsreaktionen hätten sich addiert, bis die fortgesetzte Traumatisierung nicht mehr kompensierbar war. Andere Ursachen für die PTBS als die berufliche Tätigkeit wurden nicht festgestellt.
Hinweis: Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt für die Anerkennung psychischer Erkrankungen im Rettungsdienst: Sie zeigt, dass auch die langfristige, kumulierte Belastung zu einer Wie-Berufskrankheit führen kann. Dies kann sich als wegweisend für ähnliche Fälle bei Rettungskräften, Feuerwehrleuten oder Polizisten erweisen.
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Video-Tipps
Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.
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Merkblätter und Checklisten
Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.
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Wachstumsmarkt Gesundheit
Die Beratung der Ärzte und Heilberufe auf steuerlichem und wirtschaftlichem Gebiet stellt sich für mich als vielseitige und interessante Herausforderung dar. Insbesondere die vielfältigen Gesundheitsreformen liefern sich mit den Änderungen der Steuergesetzgebung einen nicht endenden Wettlauf.
Durch die regelmäßige Teilnahme auf fachspezifischen Kongressen bin ich über aktuelle Reformen im Gesundheitswesen und ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten mit den dazugehörigen vertraglichen Gestaltungen auf dem Laufenden.
Meine Kanzlei verbindet eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Landesinnung der Orthopädieschuhmacher Thüringen. Ferner unterrichte ich den steuerlichen Teil eines Existenzgründerseminars im Landesverband der Physiotherapeuten Thüringens.
Der rechtliche Teil der Beratung kann von einem integrierten Anwalt als Netzwerkpartner zur Abrundung der Beratung aus einem Guss erfolgen.
Das Gesundheitswesen ist ein Wachstumsmarkt, dem es gilt, sich steuerlich, rechtlich und bertriebswirtschaftlich anzupassen. Lassen Sie sich beraten; Sie werden nicht enttäuscht sein.
Im rechtsberatenden Bereich ist durch meine Kooperationspartner für Unterstützung gesorgt.
Für die Tätigkeit stehen spezialisierte Mitarbeiter/innen zur Verfügung.
Durch ständige Reformen sind die Heilberufe nicht nur auf steuerliche sondern auch auf wirtschaftliche Beratung angewiesen. Druch den Wandel und Druck des Gesetzgebers werden die unterschiedlichsten Kooperationsformen attraktiv.
Hierbei zu beachten ist auch die Umstellung des Vergütungssystems auf die Regel-Leistungs-Volumina ab 2009.
Video-Tipps
Die E-Rechnung in Arztpraxen
Wie für andere Unternehmen gilt auch für Arztpraxen die E-Rechnungspflicht. Was für die Ausstellung von E-Rechnungen gilt, welche Dateiformate zulässig sind und wichtige Fragen zur Archivierung erläutert dieses Video kompakt in drei Minuten.
Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten
Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten.
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben
Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.
Gewerbesteuerfallen für Praxen
Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video.
Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können
Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum.
Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten
Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern.
Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen
Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um.
Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten.
Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung
Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen. So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken.