Unsere besonderen Leistungen für Ärzte
Unsere Kanzlei verfügt über viele Jahre Erfahrung bei der Beratung von Ärzten. Wir verstehen uns als Ihr auf Ärzte spezialisierter Begleiter in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Für Sie entwickeln wir ein individuelles Beratungspaket, bei dem wir auch Ihre privaten Finanzen und Ihre Vorsorgeplanung berücksichtigen. Ganz nach Ihren Wünschen.
Folgender Beratungsbedarf im Wirtschaftsleben der Heilberufe kann durch meine Kanzlei abgedeckt werden:
Besonders wichtig für unsere Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns ein regelmäßiger Austausch. Wir informieren Sie auf dieser Seite umfassend über relevante Themen für Ärzte. Aktuelle News, Videos und umfassende Merkblätter verschaffen Ihnen einen Überblick über Themen, zu denen wir Sie gerne Beraten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitergehende Fragen haben.
Aktuelles
Apothekenmarkt Engpässe treiben Apotheken zum Direktbezug von Arzneimitteln mehr...
Die Beschaffung von Arzneimitteln in Apotheken erfolgt zunehmend sowohl über pharmazeutische Großhändler als auch direkt über die Hersteller. Diese Entwicklung zeigt eine wachsende Bedeutung des Direktbezugs , auch wenn die Apotheken mit den Leistungen des Großhandels insgesamt zufriedener sind. Das belegt der Apothekenkonjunkturindex APOkix in einer Umfrage des Instituts für Handelsforschung Köln.
Apotheken schätzen die Zuverlässigkeit und Servicequalität des Großhandels. Im Durchschnitt beziehen sie ihre Produkte von zwei pharmazeutischen Großhändlern und zusätzlich von etwa zwölf Herstellern direkt. Rund 87 % der Apothekeninhaber sind mit dem Großhandelsbezug zufrieden, insbesondere aufgrund des geringen Bestellaufwands und des exzellenten Kundenservices. Fast alle Apotheken (98 %) berichten von einem geringen Bestellaufwand beim Großhandel, während sich nur etwa die Hälfte (51 %) mit dem Aufwand zufrieden zeigt, der im Direktgeschäft entsteht. Auch bei der Erreichbarkeit von Ansprechpartnern, dem Handlingaufwand bei der Lieferung und der Flexibilität von Bestellungen und Lieferungen schneiden die Großhändler deutlich besser ab.
Trotz der positiven Bewertung des Großhandels wächst der Direktbezug von Arzneimitteln. Rund 73 % der befragten Apotheker geben an, dass der Direktbezug bei ihnen in den letzten ein bis zwei Jahren zugenommen hat. Etwa 53 % der Befragten erwarten, dass dieser Trend auch in den kommenden Jahren weiter zunimmt. Hauptgrund für diesen Anstieg ist die unzureichende Verfügbarkeit bestimmter Arzneimittel im Großhandel, die Apotheken dazu zwingt, auf Direktbestellungen bei Herstellern auszuweichen. Besonders bei OTC-Arzneimitteln und rezeptpflichtigen Medikamenten über 1.200 € bestellen Apotheken regelmäßig direkt bei Herstellern oder über Plattformen.
Hinweis: Die Umfrage zeigt eine klare Tendenz zu einer zunehmend diversifizierten Beschaffungsstrategie in Apotheken. Der Großhandel bleibt aufgrund des besseren Services und der geringeren Komplexität die bevorzugte Bezugsquelle. Dennoch wächst der Direktbezug, vor allem aufgrund von Lieferengpässen und dem Bedarf an einer schnelleren Verfügbarkeit bestimmter Arzneimittel. Apotheken sehen sich gezwungen, ihre Beschaffungsstrategien anzupassen, um den Anforderungen ihrer Kunden gerecht zu werden. In den kommenden Jahren wird ein weiterer Anstieg des Direktbezugs erwartet, was den Markt weiter verändern dürfte.
Elektronische Patientenakte Verbraucherschützer diagnostizieren Informationslücken mehr...
Seit Januar 2025 erhalten alle gesetzlich versicherten Patienten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) - es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich. Die Einführung der ePA bietet Potenzial zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, da sie Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Befunde und Medikation zentral speichert . Doch eine aktuelle Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) legt nahe, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder scheinbar nicht ausreichend und nicht neutral über die ePA informieren.
Die Analyse von 14 Versichertenanschreiben zur ePA durch den vzbv zeigt eine klare Informationslücke auf. Während die Vorteile der ePA, wie die Verbesserung der Notfallversorgung und Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten, betont werden, werden kritische Aspekte, insbesondere Datenschutzrisiken , kaum thematisiert. Außerdem wird die anfänglich eingeschränkte Funktionalität nicht ausreichend erklärt - etwa, dass der elektronische Impfpass noch fehle und die ePA leer sei, sodass Diagnosen und Befunde nachträglich eingepflegt werden müssten.
Die Verbraucherzentrale fordert, dass die Krankenkassen ihre Informationspflichten im Hinblick auf die ePA künftig umfassender und transparenter wahrnehmen. Es sei erforderlich, die Versicherten nicht nur über die Vorteile, sondern auch über die potenziellen Risiken und Einschränkungen der ePA aufzuklären. Besonders wichtig sei, dass die Krankenkassen klarstellten, welche Funktionen bei der Einführung verfügbar seien und dass die ePA zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle vorgesehenen Anwendungen umfasse.
Ein weiteres Problem betrifft den Umgang mit dem Widerspruchsrecht der Versicherten. Zwar informieren alle Krankenkassen über die Möglichkeit, der ePA zu widersprechen, jedoch variieren die Verfahren erheblich. Während einige Krankenkassen lediglich ein Online-Widerspruchsformular anbieten, verlangen andere den Widerspruch per Post. In keinem der untersuchten Schreiben wird jedoch auf die Möglichkeit hingewiesen, der Einrichtung der ePA auch telefonisch zu widersprechen. Der vzbv bemängelt dies als unzureichend, da die Krankenkassen den Versicherten nicht vorschreiben dürfen, in welcher Form der Widerspruch eingelegt werden müsse. Darüber hinaus sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten ein umfassendes Informationsdokument zur Verfügung zu stellen, das jedoch häufig nur online zugänglich ist. Versicherten ohne Internetzugang werde damit der Zugang zu wichtigen Informationen verwehrt.
Nahrungsergänzungsmittel Anti-Kater-Werbung untersagt mehr...
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass Mineralstofftabletten nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“ beworben werden dürfen. Dies verstoße gegen die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung , so das Gericht. Die Lebensmittel-Informationsverordnung verbietet es, Lebensmitteln (oder Nahrungsergänzungsmitteln) Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben.
Das OLG stellte in diesem Zusammenhang klar, dass die mit übermäßigem Alkoholkonsum verbundenen Symptome - gemeinhin als „Kater“ bezeichnet durchaus als Krankheit im Sinne der Verordnung einzustufen seien. Diese weite Auslegung des Krankheitsbegriffs soll verhindern, dass Lebensmittel als Ersatz für Arzneimittel angesehen und ohne ausreichende Aufklärung verwendet werden. Laut Gericht sind Angaben, die darauf hinweisen, dass ein Lebensmittel Kater-Symptome lindern oder vorbeugen könnte, daher unzulässig.
Im Besprechungsfall hatte ein Händler auf Amazon Mineralstofftabletten unter dem Namen „Anti-Kater“ beworben. Der Kläger, der gegen diese Werbung vorging, argumentierte, dass die Angabe Verbraucher irreführen und den Eindruck erwecken könne, die Tabletten hätten eine medizinische Wirkung. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht an und untersagte die Werbung.
Hinweis: Die Entscheidung des OLG könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung der Lebensmittelwerbung haben. Sie verdeutlicht, wie strikt die EU-Verordnungen ausgelegt werden, um Verbraucher vor irreführenden Gesundheitsversprechen zu schützen.
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Video-Tipps
Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.
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Merkblätter und Checklisten
Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.
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Wachstumsmarkt Gesundheit
Die Beratung der Ärzte und Heilberufe auf steuerlichem und wirtschaftlichem Gebiet stellt sich für mich als vielseitige und interessante Herausforderung dar. Insbesondere die vielfältigen Gesundheitsreformen liefern sich mit den Änderungen der Steuergesetzgebung einen nicht endenden Wettlauf.
Durch die regelmäßige Teilnahme auf fachspezifischen Kongressen bin ich über aktuelle Reformen im Gesundheitswesen und ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten mit den dazugehörigen vertraglichen Gestaltungen auf dem Laufenden.
Meine Kanzlei verbindet eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Landesinnung der Orthopädieschuhmacher Thüringen. Ferner unterrichte ich den steuerlichen Teil eines Existenzgründerseminars im Landesverband der Physiotherapeuten Thüringens.
Der rechtliche Teil der Beratung kann von einem integrierten Anwalt als Netzwerkpartner zur Abrundung der Beratung aus einem Guss erfolgen.
Das Gesundheitswesen ist ein Wachstumsmarkt, dem es gilt, sich steuerlich, rechtlich und bertriebswirtschaftlich anzupassen. Lassen Sie sich beraten; Sie werden nicht enttäuscht sein.
Im rechtsberatenden Bereich ist durch meine Kooperationspartner für Unterstützung gesorgt.
Für die Tätigkeit stehen spezialisierte Mitarbeiter/innen zur Verfügung.
Durch ständige Reformen sind die Heilberufe nicht nur auf steuerliche sondern auch auf wirtschaftliche Beratung angewiesen. Druch den Wandel und Druck des Gesetzgebers werden die unterschiedlichsten Kooperationsformen attraktiv.
Hierbei zu beachten ist auch die Umstellung des Vergütungssystems auf die Regel-Leistungs-Volumina ab 2009.
Video-Tipps
Die neue E-Rechnung - So bereiten Sie Ihre Praxis darauf vor
Wie für andere Unternehmen gilt ab 2025 auch für Arztpraxen die E-Rechnungspflicht. Welche Übergangsfristen es gibt, welche Dateiformate zulässig sind und weitere wichtige Fragen zur Einführung erläutert dieses Video kompakt in drei Minuten.
Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten
Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten.
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben
Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.
Gewerbesteuerfallen für Praxen
Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video.
Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können
Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum.
Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten
Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern.
Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen
Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um.
Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten.
Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung
Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen. So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken.