Unsere besonderen Leistungen für Ärzte
Unsere Kanzlei verfügt über viele Jahre Erfahrung bei der Beratung von Ärzten. Wir verstehen uns als Ihr auf Ärzte spezialisierter Begleiter in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Für Sie entwickeln wir ein individuelles Beratungspaket, bei dem wir auch Ihre privaten Finanzen und Ihre Vorsorgeplanung berücksichtigen. Ganz nach Ihren Wünschen.
Folgender Beratungsbedarf im Wirtschaftsleben der Heilberufe kann durch meine Kanzlei abgedeckt werden:
Besonders wichtig für unsere Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns ein regelmäßiger Austausch. Wir informieren Sie auf dieser Seite umfassend über relevante Themen für Ärzte. Aktuelle News, Videos und umfassende Merkblätter verschaffen Ihnen einen Überblick über Themen, zu denen wir Sie gerne Beraten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitergehende Fragen haben.
Aktuelles
Honorarkürzung Angebliche Implausibilität wegen auffälliger Quartalszeitprofile mehr...
Eine Ärztin wehrte sich erfolgreich gegen eine Implausibilitätsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Allein wegen der Überschreitung der Quartalszeitfonds dürfe nicht von einer Falschabrechnung ausgegangen werden, so das Urteil des Sozialgerichts Dresden (SG).
Im zugrunde liegenden Fall ist die Klägerin eine Fachärztin für Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Wegen auffälliger Quartalszeitprofile veranlasste die KV eine Prüfung der in den Quartalen 03/2012 bis 04/2014 erbrachten Leistungen. Die KV stellte der Ärztin daraufhin eine Honorarrückforderung von über 200.000 €.
Die dagegen gerichtete Klage der Ärztin beim SG hatte Erfolg. Das Gericht führte aus, dass die KV den Nachweis der Unrichtigkeit der vertragsärztlichen Abrechnung nicht allein darauf stützen könne, dass die zusammengerechneten Prüfzeiten in der Summe der Arbeitszeit die Grenze von 780 Stunden im Quartal überschreiten . Es reiche für eine Implausibilität nicht aus, wenn die Zusammenrechnung der Prüfzeiten von ärztlichen Leistungen eine überhöhte Quartalsprofilzeit ergebe, solange die Prüfzeiten nicht die Mindestkontaktdaue r im Sinne eines obligatorischen Leistungsinhalts abbilden. Nur wenn auch die Zusammenrechnung von Mindestkontaktzeiten eine Überschreitung des Quartalszeitgrenze ergebe, sei eine Implausibiliät der Abrechnung belegt und eine Honorarkürzung berechtigt. Es müsse also nachgewiesen werden, dass die Prüfzeiten den notwendigen Zeitaufwand für die Erbringung der Leistung darstellen .
Hinweis: Ob sich die - argumentativ gut nachvollziehbare - Entscheidung auch in folgenden Streitfällen durchsetzen wird, ist noch abzuwarten, da die Revision beim Landessozialgericht Chemnitz anhängig ist.
Krankentransport erstattungsfähig? Transport zur Dialyse stellt keine ärztliche Leistung dar mehr...
Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) befasste sich jüngst mit der Frage, ob eine private Krankenversicherung auch die Transportkosten zu einer mehrmals die Woche anfallenden Dialysebehandlung tragen muss.
Die Patientin musste im Zuge einer Blutwäsche in einem Zeitraum von zehn Monaten drei Mal die Woche zur Dialysestation. Aufgrund ihres Gesundheitszustands war ein Transport zu diesen Behandlungen notwendig. Insgesamt entstanden dadurch Kosten von rund 4.300 € . In der Folge stritten Patientin und Krankenversicherung, wer die Kosten für die Transporte zu tragen habe. In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass die „Aufwendungen für medizinisch notwendige Transportkosten im unmittelbaren Zusammenhang mit einer ambulanten Operation“ übernommen werden. Ebenso seien „stationäre Heilbehandlungen, deren Aufwendung für medizinisch notwendige Transport zum oder vom Krankenhaus“ erstattungsfähig.
Die Gerichte mussten sich nun mit der Frage befassen, ob es sich bei den regelmäßig angesetzten Dialysebehandlungen um „ambulante Operationen“ oder eine „stationäre Heilbehandlung“ handelte, die von der Krankenversicherung erstattungsfähig sind. Während das Landgericht noch von einem teilstationären Charakter der Dialysebehandlung ausging und der Klage somit stattgab, sah das OLG die Berufung der Krankenversicherung als begründet an. Es erklärte die Transportkosten für nicht erstattungsfähig . Das Gericht bezog sich auf die Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung, die auch für den durchschnittlich verständigen Bürger verständlich seien. Eine Dialysebehandlung in einer Gemeinschaftspraxis niedergelassener Ärzte sei weder eine „ambulante Operation“ noch eine „stationäre Heilbehandlung“ . Insbesondere stelle das Legen des Zugangs von den Schläuchen des Dialysegeräts keinen operativen Eingriff dar. Das Gericht erkannte auch keine unangemessene Benachteiligung der Patientin. Sie bleibe grundsätzlich krankenversichert, der Transport stelle jedoch keine ärztliche Leistung dar.
Berufsrechtwidrige Werbung Wann sich eine Praxis mit einer beteiligten Ärztin „Zentrum“ nennen darf mehr...
Das Landesberufsgericht für Ärzte (LBGÄ) in Stuttgart hat sich jüngst mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen eine Einzelpraxis als „Zentrum“ beworben werden darf und wann im Gegenzug eine berufsrechtswidrige Heilmittelwerbung vorliegt.
Geklagt hatte eine auf Neurochirurgie spezialisierte Ärztin mit Einzelpraxis. Sie ist auf die Behandlung von Beschwerden der Wirbelsäule spezialisiert und führte jährlich zwischen 200 und 260 Operationen durch - überwiegend zur Behandlung von Bandscheibenvorfällen und Stenose - sowie etwa 25 spezielle OPs des Iliosakralgelenks. Die Ärztin ist in ihrer Region die Einzige , die diese Behandlung anbietet. Diagnose und Nachversorgung der Patienten erfolgen (auch bei stationären Operationen) durch die Ärztin. Ihre Praxis bewirbt sie mit dem Begriff „Wirbelsäulenzentrum“. Die Bezirksärztekammer wies die Ärztin im Folgenden darauf hin , dass die Bezeichnung als Zentrum die Beteiligung von mindestens zwei Ärzten voraussetze und verbot ihr im Anschluss die Bewerbung ihrer Praxis als „Wirbelsäulenzentrum“.
Sowohl Bezirksberufsgericht als auch das LBGÄ gaben der Ärztin jedoch recht. Die Gerichte begründeten die Entscheidung damit, dass sich der Begriff eines Zentrums im Sprachgebrauch durch die Jahre gewandelt habe. Es komme daher nicht nur auf die Größe der Praxis an, sondern darauf, ob eine Spezialisierung vorliege, die eine eigene medizinische Fachrichtung oder Facharztbezeichnung, einen Ort der Konzentration oder von besonderer Bedeutung darstelle. Die Gerichte verwiesen auf eine Vielzahl von Einzelpraxen in verschiedenen Bundesländern, die sich bereits als Zentren bezeichneten. Die Praxis der Ärztin stelle eine zentrale Einrichtung zur Behandlung von Wirbelsäulen dar und hat insoweit eine besondere Bedeutung für die Versorgung . Auch die Außendarstellung der Einrichtung vermittelt nicht den Eindruck, dass in dem Zentrum mehrere Ärzte tätig seien.
Hinweis: Entscheidend für die Frage, ob eine Einzelpraxis sich als Zentrum beschreiben darf, sind die von ihr angebotenen, gebündelten Kompetenzen sowie die regionale Bedeutung für die Versorgung der Patienten. Maßgeblich ist jedoch immer die Betrachtung des Einzelfalls - grundsätzlich bleibt die Verwendung des Begriffs „Zentrum“ Ausnahmefällen vorbehalten.
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Video-Tipps
Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.
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Merkblätter und Checklisten
Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.
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Wachstumsmarkt Gesundheit
Die Beratung der Ärzte und Heilberufe auf steuerlichem und wirtschaftlichem Gebiet stellt sich für mich als vielseitige und interessante Herausforderung dar. Insbesondere die vielfältigen Gesundheitsreformen liefern sich mit den Änderungen der Steuergesetzgebung einen nicht endenden Wettlauf.
Durch die regelmäßige Teilnahme auf fachspezifischen Kongressen bin ich über aktuelle Reformen im Gesundheitswesen und ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten mit den dazugehörigen vertraglichen Gestaltungen auf dem Laufenden.
Meine Kanzlei verbindet eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Landesinnung der Orthopädieschuhmacher Thüringen. Ferner unterrichte ich den steuerlichen Teil eines Existenzgründerseminars im Landesverband der Physiotherapeuten Thüringens.
Der rechtliche Teil der Beratung kann von einem integrierten Anwalt als Netzwerkpartner zur Abrundung der Beratung aus einem Guss erfolgen.
Das Gesundheitswesen ist ein Wachstumsmarkt, dem es gilt, sich steuerlich, rechtlich und bertriebswirtschaftlich anzupassen. Lassen Sie sich beraten; Sie werden nicht enttäuscht sein.
Im rechtsberatenden Bereich ist durch meine Kooperationspartner für Unterstützung gesorgt.
Für die Tätigkeit stehen spezialisierte Mitarbeiter/innen zur Verfügung.
Durch ständige Reformen sind die Heilberufe nicht nur auf steuerliche sondern auch auf wirtschaftliche Beratung angewiesen. Druch den Wandel und Druck des Gesetzgebers werden die unterschiedlichsten Kooperationsformen attraktiv.
Hierbei zu beachten ist auch die Umstellung des Vergütungssystems auf die Regel-Leistungs-Volumina ab 2009.
Video-Tipps
Gewerbesteuerfallen für Praxen
Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video.
Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen
Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um.
Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können
Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum.
Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten
Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten.
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben
Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.
Kassenaufzeichnungen in Arzt- und Zahnarztpraxen
Betriebsprüfer dürfen zu unangekündigten Kassen-Nachschauen in die Praxis kommen. Geprüft wird, ob Bareinnahmen und -ausgaben korrekt aufgezeichnet wurden. Wie Sie das gewährleisten, erklärt dieses Video.
Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten
Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern.
Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten.
Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung
Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen. So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken.