Tank- und Warengutscheine an Mitarbeiter (Spar-Tipp)

Aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Gutscheine an Arbeitnehmer jetzt vereinfacht ausgestellt werden. Die komplizierte Handhabe bei den Tankgutscheinen erübrigt sich nun.
Für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit einzuhaltende Regeln:

  • Monatliche Höchstgrenze mit 44 € pro Mitarbeiter (1 Cent drüber ist schädlich u. kostet 27 €)
    (so kann jeder Mitarbeiter im Jahr 528 € Vergütung ohne Abzüge bekommen)
  • Kein Umtauschrecht in Geld
  • Nachweis in der Buchführung und Beleg zum Lohnordner abheften.
Folgende Beispiele sind jetzt möglich:
  1. Arbeitgeber gibt Gutschein für Monat Mai 2014 über Benzin im Wert von 44 € aus.
    Der Mitarbeiter tankt, bezahlt und lässt sich den verauslagten Betrag vom Arbeitgeber erstatten.
    (Angabe des €-Betrags ist nicht mehr schädlich)
    Auch die Verwendung einer Tankkarte ist jetzt möglich. Mitarbeiter Max  bekommt vom Arbeitgeber Helmut  eine Tankkarte übergeben mit der Auflage, im Wert von 44 € sein Auto betanken zu dürfen.
  2. Arbeitnehmer erhält Geldbetrag im Voraus, um damit eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zu erwerben; z.B. für den Kauf einer Musik-CD.