Tank- und Warengutscheine an Mitarbeiter (Spar-Tipp)
Aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Gutscheine an Arbeitnehmer jetzt vereinfacht ausgestellt werden. Die komplizierte Handhabe bei den Tankgutscheinen erübrigt sich nun.
Für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit einzuhaltende Regeln:
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Monatliche Höchstgrenze mit 44 € pro Mitarbeiter (1 Cent drüber ist schädlich u. kostet 27 €)
(so kann jeder Mitarbeiter im Jahr 528 € Vergütung ohne Abzüge bekommen) -
Kein Umtauschrecht in Geld
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Nachweis in der Buchführung und Beleg zum Lohnordner abheften.
Folgende Beispiele sind jetzt möglich:
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Arbeitgeber gibt Gutschein für Monat Mai 2014 über Benzin im Wert von 44 € aus.
Der Mitarbeiter tankt, bezahlt und lässt sich den verauslagten Betrag vom Arbeitgeber erstatten.
(Angabe des €-Betrags ist nicht mehr schädlich)
Auch die Verwendung einer Tankkarte ist jetzt möglich. Mitarbeiter Max bekommt vom Arbeitgeber Helmut eine Tankkarte übergeben mit der Auflage, im Wert von 44 € sein Auto betanken zu dürfen. -
Arbeitnehmer erhält Geldbetrag im Voraus, um damit eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zu erwerben; z.B. für den Kauf einer Musik-CD.