Abgeltungssteuer und Vermietung unter Angehörigen

Abgeltungssteuer bedeutet, dass Zinserträge mit einem vereinheitlichten Steuersatz von 25% versteuert werden.
Dieser niedrige Steuersatz gilt jetzt auch für Zinserträge aus Darlehen innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:
Vater Max investiert in ein Mehrfamilienhaus. Sohn Moritz ist vermögen und stellt hierfür ein Darlehen mit 150.000 € mit einer Verzinsung von 5% zur Verfügung.
Max kann die Zinsen von 7.500 € bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Seine Steuerersparnis macht 40% = 3.000 € aus.
Sohn Moritz muss nur die Abgeltungssteuer 25 % = 1.875 € abführen obwohl sein persönlicher Steuersatz ebenfalls bei 40% liegt.
Diesen Steuervorteil sollte man sich innerhalb der Familie zunutze machen. Wichtig dabei ist jedoch, dass Verträge unter Angehörigen wo wie unter fremden Dritten vereinbart durchgeführt werden.
= laufende Zinszahlung, Rückzahlungsbestimmung, freie Verfügbarkeit über die Zinserträge

Vermietung an Angehörige
Mietverhältnisse unter Angehörigen müssen zwingend wie unter fremden Dritten geführt werden. Dazu gehört die pünktliche Überweisung der Miete auf ein Konto. Die Abrechnung sämtlicher Nebenkosten und  Vereinbarung einer Kaltmiete von mindestens 67 % der ortsüblichen Marktmiete (ersichtlich aus dem Mietspiegel)

Gerade im Bereich der Vermietung und Verpachtung kann mit einem Angehörigen Darlehen ein steuerlicher Vorteil genutzt werden.
Der gut verdienende Anton muss sein Haus komplett sanieren. Er leiht sich von seinem Bruder Bruno 50.000 € für 6% Zinsen. Anton macht die Zinsen von 3.000 € als Werbungskosten geltend und spart 40% = 1.200 € Steuern.
Bruno versteuert die Zinseinnahmen mit 25% Abgeltungssteuer = 750 €.