ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)

löst Papier-Lohnsteuerkarte ab

jeder Arbeitnehmer hat Zugriff über Elster Online-Portal (Anmeldung mit persönlicher Steuer-Identifikationsnummer)

Arbeitgeber muss im Laufe des Jahres 2013 auf ELStAM umstellen, ab da gelten die gespeicherten Werte des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber Online abruft. Änderungen erhält der Arbeitgeber automatisch.

Wichtig: falsche Arbeitnehmerdaten hat der Arbeitnehmer selbst zu berichtigen. Er richtet sich bei Kirchensteuer, Heirat, Kinder etc. an die Gemeinde, bei falscher Steuerklasse oder fehlendem Freibetrag an das Finanzamt. Eingetragene Freibeträge für Werbungskosten oder Behinderung sind i.d.R. neu zu beantragen.

Der Arbeitnehmer muss bei falschen Werten in der ELStAM-Datenbank eine Ersatzbescheinigung in Papierform beim Finanzamt beantragen und dem Arbeitgeber vorlegen.

Arbeitgeber soll seine Arbeitnehmer von dem Wechsel auf ELStAM informieren

Wir werden die Umstellung auf ELStAM nebst Abruf  einheitlich zum 1. Mai 2013 vornehmen. Bis dahin hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Daten zu prüfen und ggf. ändern zu lassen.

Anmeldung: auf www.elster.de

Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Auch:
www.thueringen.de/de/tfm
www.smf.sachsen.de
www.fm.nrw.de/go/elstam
www.hmdf.hessen.de