Abfragepflicht zur Kirchensteuer bei Gewinnausschüttung der GmbH

GmbH´s, bei denen Gewinnausschüttungen möglich sind (also deren Beschluss nicht ausgeschlossen ist), müssen jährlich im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Oktober des Jahres vor der Ausschüttung die Kirchensteuerdaten der Gesellschafter abrufen.
Damit soll künftig neben der Kapitalertragsteuer von 25% und dem Solidaritätszuschlag von 5,5% der Kapitalertragsteuer auch die Kirchensteuer von 9% der Kapitalertragsteuer von der Bruttodividende einbehalten werden und nur die Nettodividende an die Gesellschafter zur Auszahlung kommen.

Verschiedene Schritte müssen Sie selbst machen (darf ich als Steuerberater leider nicht für Sie übernehmen)

Vorgehensweise:

  1. Registrierung beim BZSt und die Zulassung für das neue Kirchensteuerabzugsverfahren beantragen.
    Zertifizierung für das BZStOnline-Portal (BOP)
    Antrag: www.bzst.de / Steuern National / Formulare und Link / Formulare / Antrag auf Registrierung im BZStOnline-Portal = hier fordern Sie ein BOP-Zertifikat an
    Das ausgefüllte Formular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post schicken an Bundeszentralamt für Steuern, Arbeitsbereich Kirchensteuerabzug, 11055 Berlin

    Antwort kommt per Post als BZST-Nummer und per Mail ein BZSt-Geheimnis
     
  2. Liegen beide Informationen vor, dann weiter mit
    www.bzst.de / Steuern National / Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer / Formulare und Links / Portale / BZStOnline-Portal = registrieren (unterhalb des Login-Felds links) z.Bsp ElsterBasis mittels Java = Registrierung Basis mit Software-Zertifikat
    Eingabe von persönlichen Daten, BZSt-Nummer und BZSt-Geheimnis, bitte Formular einmal ausdrucken, Versand erfolgt elektronisch.

    Sie erhalten Aktivierungs-ID per Mail und Aktivierungs-Code per Post
     
  3. Liegen beide Informationen vor dann weiter mit
    www.elsteronline.de/bportal/bop/auth/RegistrierungSoft-PSE.tax
    Aktivierung und Login
    Speicherort für BOP Zertifikat wählen und PIN vergeben (wichtig: bitte diese Angaben notieren)
    Danach auf „weiter“ Fenster für erstmaligen Login wird geöffnet
    Benutzerangabe vervollständigen und „übernehmen“
    Nun verfügen Sie über ein BOP-Zertifikat
     
  4. Fachliche Zulassung zum BZStOnline-Portal
    Mit dem abgespeicherten BOP-Zertifikat und der PIN bitte im BOP anmelden
    Unter „Antrag auf Zulassung zum Verfahren KiStA / privater Bereich / Dienste / Kirchensteuerabzugsverfahren“ befindet sich „Antrag auf Zulassung zum Verfahren gemäß § 51a Abs. 2 EStG, Änderungen und Löschungen“

    Dieser Erstzulassungsantrag ist vollständig auszufüllen. Daraufhin prüft das BZSt, ob Ihr Unternehmen kirchensteuerabzugspflichtig ist.

    Schritte:
    Erstzulassung
    Kirchensteuerabzugsverpflichteter (KISTAV)
    Verfahrenskennung = keine Angaben machen
    Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer sind unter „Weitere Angaben“ einzugeben
    Unter Registrierung, Registergericht und Registerart und Nummer eingeben
    Keine Angaben in Feldern „BAK und Wirtschafsidentifikation“
    Bei Unternehmenszweck bitte Ausschüttende Gesellschaft wählen
    Bitte verantwortlichen Ansprechpartner im Unternehmen bestimmen
    Angabe von Abfragemenge für Regel- und Anlassabfrage eingeben
    = Fertigstellen klicken
     
  5. Im BOP Postfach finden Sie
    „Bestätigung der Annahme KiSTA-Zulassung“ eine Pdf-Datei, bitte ausdrucken, unterschreiben und per Post ans BZSt schicken
    Antwort kommt per Post vom BZSt, nämlich die Verfahrenskennung und Zulassungsnummer

    Erst jetzt können Sie das Kirchensteuerabzugsverfahren nutzen
    Sie benötigen dafür noch  Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer der Gesellschafter
     
  6. Die Gesellschafter sind über den Abruf zu informieren bzw. können über einen amtlichen Vordruck unter www.bzst.de dem Abruf widersprechen
    Die Gesellschaft darf dann für diesen Gesellschafter keine Kirchensteuer einbehalten. Der Gesellschafter unterliegt dann einer eigenen Erklärungspflicht bei seinem Wohnsitzfinanzamt