Verschärfung der Nachweispflicht für den Betriebs-PKW
Die Finanzverwaltung hat die Nachweispflicht für die betriebliche Nutzung eines PKW´s erhöht und erkennt die volle betriebliche Zuordnung nur noch bei einer über 50%igen betrieblichen Nutzung an.
Wichtiger Hinweis für alle, die kein Fahrtenbuch schreiben:
Hier sollte sich jeder Unternehmer mal die Zeit nehmen und grob aufschreiben, wie sich die Nutzung des PKW´s im Einzelnen darstellt. Folgendes Muster kann dafür als Hilfe verwendet werden:
in km | |
Jahresfahrleistung | |
davon für Wohnung-Betrieb | |
Urlaubsfahrten | |
Private Fahrten Einkauf, Arzt, Besuche Verwandte und Bekannte etc. | |
Fahrten zu Lieferanten bzw. zum betrieblichen Einkauf | |
Fahrten zu Kunden, Patienten oder Baustellen |
Die Tabelle kann auch statt für ein Jahr für einen Monat geführt werden.
Von dieser Neuregelung sind insbesondere die Branchen betroffen, bei denen man auf Anhieb nicht sofort sagen kann, dass ein betrieblicher PKW zwingend zur Berufsausübung notwendig ist.
Bitte lesen Sie hierzu auch den
Tipp zum Fahrtenbuch!