Erweiterung

Die ärztliche (heilberufliche) Tätigkeit kann durch Anbieten von IGEL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen), Leistungen im Wellnessbereich, Gutachtertätigkeit, Ernährungsberatung und Akupunktur erweitert werden. Die Vergütung erfolgt in der Regel nur nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab. Hier ist insbesondere eine Abgrenzung zur Gewerblichkeit vorzunehmen und eine etwaige Umsatzsteuerpflicht zu beachten.

Erlaubt ist z.B. auch die Gründung eines Pflegedienstes durch einen Hausarzt oder die Beteiligung eines Orthopäden an einem Fitnessstudio. Allerdings ist strengstens darauf zu achten, dass keine verkappten Entgelte für Patientenzuweisungen geleistet werden, da diese eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Im Bereich der Gemeinschaftspraxis ist zwingend darauf zu achten, dass zur Vermeidung einer etwaigen Gewerblichkeit eine zweite Gesellschaft gegründet wird, z.B. wenn Gesundheitskissen oder Pflegemittel mit vertrieben werden.