Unternehmensaufbau für gutes Rating
Ziel von Basel II ist es, die künftige Differenzierung der Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute nach der Bonität des Kreditnehmers festzulegen. Für den Kreditnehmer ergeben sich dadurch verstärkte Konditionenspreizungen.
Die Geschäftsführungsorganisation (Management und Person) wird bei dem Rating nach Basel II als weicher Faktor berücksichtigt und sollte daher gegenüber dem Kreditinstitut entsprechend offengelegt werden.
Das Unternehmen kann hiermit nicht nur das Ratingergebnis positiv beeinflussen sondern auch als Frühwarnwirkung vor einer drohenden Krise nutzen.
(Die untenstehenden Positionen werden nur kurz erläutert, weitere Einzelheiten können in Form eines Fragenkatalogs angefordert werden)
I. Geschäftsführungsorganisation
1. | Besetzungs- und Entscheidungsprozesse der Geschäftsleitung Die Aufgabenverteilung und Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Personen sollten in einer Geschäftsordnung niedergelegt sein. Systematische Mechanismen, denen objektive und sachliche Entscheidungskriterien zugrunde liegen, sind von Vorteil, auch um Konflikte zwischen einzelnen Personen zu vermeiden. |
2. | Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung u. Beirat/Gesellschafter- versamml. Es sollten regelmäßige Sitzungen erfolgen in denen die strategische Abstimmung und der Stand der Umsetzung erörtert wird. Insbesondere sind Planabweichungen und deren Analysen offenzulegen. |
3. | Geschäftspolitik der Geschäftsleitung Erfüllt die Geschäftsleitung die Führung der Geschäfte in geeigneter Weise. Unter Beachtung eines Unternehmensleitbildes sollten strategische Geschäftseinheiten erarbeitet und weiterentwickelt werden. Ein durchgängiges Kontroll- und Risikobewusstsein ist zu schaffen. |
II. Geschäftsführungsinstrumente
4. | Frühwarnsystem Die Maßnahmen der internen Überwachung sollen so eingerichtet sein, dass solche (den Fortbestand gefährdende) Entwicklungen frühzeitig, also zu einem Zeitpunkt erkann werden, in dem noch geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft ergriffen werden können. Neue Risikoherde ständig hinzufügen. |
5. | Planungswesen Das Planungssystem sollte vollständig und sich auf alle betrieblichen Bereiche erstrecken. Teilpläne sind zusammenzuführen, Planabweichungen zeitnah festzuhalten und zu analysieren. Ein aussagekräftiges Berichtswesen sollte geführt werden. |
6. | Organisation (Aufbau, Ablauf) Anhand eines Organigramms sind Vollmachten und Vertretungsregularien zu bestimmen. Zwischen ausführender und prüfender Stelle sollte strikte Funktionentrennung erfolgen. Die Aufbau- und Ablauforganisation sollte vollständig dokumentiert sein. |
7. | Personalwesen Personal ist ein kostenintensiver Faktor der langfristig Ressourcen bindet. Eine zielorientierte Führung und Personalentwicklung ist ebenso wie angemessene Vergütung, Überwachung und Bildung erforderlich. Über- und Unterpakazitäten gilt es zu vermeiden. |
8. | Rechnungswesen; Kostenrechnung Hierunter ist neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auch die Überwachung der Zahlungsmittel, der Buchbestände, der Forderungen und der Bewegungen zu verstehen. Das interne Rechnungswesen sollte eine Plankostenrechnung als Hauptziel verinnerlichen. |
9. | IT-System Bedeutsam ist die Aufrechterhaltung aller informationstechnologischen Einrichtungen, da die IT-gestützten Geschäftsprozesse und Anwendungen ständig zunehmen. |
10. | Risikomanagementsystem Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Beschäftigung. Es soll der betriebliche Versicherungsschutz optimiert werden und ein hohes Maß an Existenzsicherung und erfolgreiche Weiterentwicklung des Unternehmens angestrebt werden. |
11. | Internes Überwachungssystem Stellt alle Regelungen eines Unternehmens dar, die die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen. |
12. | Interne Revision Sie stellt die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe und des internen Überwachungssystems sicher. Muß unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt sein und das Gebot der Funktionentrennung (Mitarbeiter der IR dürfen nicht mit prozessbezogenen Aufgaben betraut werden) |