Unsere Kanzlei verfügt über viele Jahre Erfahrung bei der Beratung von Ärzten. Wir verstehen uns als Ihr auf Ärzte spezialisierter Begleiter in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Für Sie entwickeln wir ein individuelles Beratungspaket, bei dem wir auch Ihre privaten Finanzen und Ihre Vorsorgeplanung berücksichtigen. Ganz nach Ihren Wünschen.
Folgender Beratungsbedarf im Wirtschaftsleben der Heilberufe kann durch meine Kanzlei abgedeckt werden:
Besonders wichtig für unsere Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns ein regelmäßiger Austausch. Wir informieren Sie auf dieser Seite umfassend über relevante Themen für Ärzte. Aktuelle News, Videos und umfassende Merkblätter verschaffen Ihnen einen Überblick über Themen, zu denen wir Sie gerne Beraten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitergehende Fragen haben.
Höhere Sozialbeiträge für Besserverdiener mehr...
Das Bundeskabinett hat am 08.10.2025 die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung beschlossen. Gutverdiener müssen dadurch ab dem 01.01.2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen, während Normalverdiener und ihre Arbeitgeber von der Änderung nicht betroffen sind. Die Anpassung der Rechengrößen orientiert sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahrs und soll sowohl die Finanzierung der Sozialversicherungen sichern als auch das Leistungsniveau stabil halten. Hintergrund ist die Absicherung der Systeme gegen eine Verschiebung der Kostenlast auf niedrigere Einkommen.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von bisher 5.512,50 € auf 5.812,50 € pro Monat. Das diese Grenze übersteigende Einkommen bleibt beitragsfrei. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, von 6.150 € auf 6.450 € im Monat angehoben. Arbeitnehmer, die bis zur neuen Grenze verdienen, müssen künftig mehrere Hundert Euro pro Jahr mehr für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Auch in der Rentenversicherung steigen die Obergrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenze wird von 8.050 € auf 8.450 € pro Monat erhöht. Ab dieser neuen Grenze müssen auf weitere Einkommen zusätzliche Beiträge entrichtet werden. Das Durchschnittsentgelt zur Berechnung der Rentenpunkte wird 2026 vorläufig auf 51.944 € festgesetzt (2025: 50.493 €).
Die Erhöhung richtet sich nach der Lohnentwicklung. So sollen Spitzenverdiener weiterhin angemessen zur Sozialversicherung beitragen und auch ihre Rentenansprüche sollen steigen. Kritik kommt vom Verband der Privaten Krankenversicherung, da die Empfänger hoher Einkommen deutlich mehr zahlen und der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert wird. Für die Mehrheit unterhalb der bisherigen Grenzen ändert sich nichts.
Hinweis: Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen reagiert die Bundesregierung auf die steigenden Löhne und auf die finanziellen Herausforderungen der Sozialversicherungssysteme. Gutverdiener werden ab 2026 spürbar stärker belastet, während die Sozialabgaben für Durchschnittsverdiener stabil bleiben sollen.
Angehörige und Freunde als zentrale Stütze in der Pflege mehr...
Eine aktuelle Studie von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des Deutschen Zentrums für Altersfragen und der Technischen Universität Dortmund beleuchtet die informelle Pflege in Deutschland. Sie zeigt, dass Angehörige und nahestehende Personen die zentrale Stütze des Pflegesystems darstellen und einen Großteil der Pflege außerhalb professioneller Einrichtungen leisten.
Im Jahr 2023 waren in Deutschland rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, die meisten von ihnen lebten „bei sich zu Hause“. Etwa 86 % wurden dort gepflegt, überwiegend von Angehörigen und Freunden. Pflege im eigenen Haushalt richtet sich vor allem an Partner, außerhäuslich vor allem an Eltern, Schwiegereltern oder Großeltern, ein Teil auch an Freunde. Die Studie zeigt, dass 64 % der Pflege außerhalb des eigenen Haushalts erfolgen, 36 % im Haushalt selbst.
Pflegende Angehörige sind überwiegend Frauen (64 %). Das Durchschnittsalter liegt bei 61 Jahren im eigenen Haushalt und 54 Jahren außerhäuslich. Innerhäuslich Pflegende sind oft im Rentenalter, außerhäuslich Pflegende meist erwerbstätig. Häufig erfolgt die Pflege gemeinsam: Während es innerhäuslich meist eine einzelne Person ist, sind es außerhäuslich in rund 70 % der Fälle mehrere Helfer. Pflegende Haushalte tragen häufig zusätzliche Kosten: innerhäuslich durchschnittlich 138 €, außerhäuslich 226 € pro Monat. Viele reduzieren dafür ihre Erwerbstätigkeit, was zu Einkommenseinbußen und höherer Abhängigkeit von Transferleistungen führt.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Einführung eines Familienpflegegeldes oder einer Lohnersatzleistung, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen. Wissenschaftler betonen jedoch, dass solche Maßnahmen nur einen Baustein darstellen und sie langfristige Pflegesituationen sowie Personen außerhalb des Erwerbslebens nicht ausreichend erfassen. Eine umfassende Entlastung erfordert die Stärkung der Pflegeinfrastruktur und eine finanzielle Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung.
Hinweis: Angehörige und Freunde bilden den größten informellen Pflegedienst Deutschlands. Ihre Bedeutung wird weiter zunehmen. Sozialpolitische Maßnahmen sind nötig, um Belastungen zu reduzieren und die Pflege nachhaltig zu gestalten.
Gründungen und Übernahmen zunehmend im Hochpreissegment mehr...
Apothekengründungen in Deutschland werden zunehmend teurer - insbesondere im hochpreisigen Segment. Das zeigt die aktuelle Auswertung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) auf Basis von rund 370 Gründungen, die sie im Jahr 2024 begleitet hat. Die durchschnittlichen Gesamtinvestitionen bei der erstmaligen Übernahme einer Apotheke stiegen 2024 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 14 % auf rund 811.000 € (2023: 713.000 €). Damit verzeichnete die Apobank den stärksten Anstieg binnen eines Jahres seit Beginn ihrer Erhebungen.
Besonders auffällig ist der starke Zuwachs im oberen Preissegment: Jede fünfte Apothekenübernahme kostete mehr als 1 Mio. €, während etwa 10 % der Gründer mit weniger als 50.000 € auskamen. Die durchschnittlichen Investitionen für Apothekenverbünde lagen bei rund 1,7 Mio. €, bei Filialapotheken bei etwa 722.000 €. Jede vierte Übernahme erfolgte im Rahmen eines Verbunds, meist bestehend aus zwei Betrieben.
Während die Mehrheit der Gründungen weiterhin Einzelübernahmen sind, gewinnt die Offene Handelsgesellschaft als Rechtsform zunehmend an Bedeutung. 2024 entschieden sich 10 % der Gründer für diese Form - doppelt so viele wie noch 2020. Ein bemerkenswerter Trend: Frauen investierten 2024 im Schnitt erstmals höhere Summen als ihre männlichen Kollegen. Gründerinnen gaben durchschnittlich 835.000 € für ihre Hauptapotheke aus, Männer 791.000 €. Trotz dieses Engagements bleibt der Anteil der Gründerinnen mit rund 50 % hinter dem weiblichen Anteil an approbierten Angestellten (über 80 %) deutlich zurück.
Beim Alter zeigen sich Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Männer gehen den Schritt in die Selbständigkeit im Schnitt früher - drei Viertel der männlichen Gründer waren jünger als 40 Jahre. Frauen gründeten im Durchschnitt etwa zwei Jahre später und häufiger sogar erst ab 50. Die beliebteste Lebensphase für eine Apothekengründung liegt insgesamt zwischen 31 und 40 Jahren.
Hinweis: Apothekengründungen leisten trotz steigender Kosten einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Angesichts der hohen Investitionssummen sind stabile politische Rahmenbedingungen und eine nachhaltige finanzielle Stärkung entscheidend, um die Gründungsbereitschaft langfristig zu sichern.
Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.
Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.
Die Beratung der Ärzte und Heilberufe auf steuerlichem und wirtschaftlichem Gebiet stellt sich für mich als vielseitige und interessante Herausforderung dar. Insbesondere die vielfältigen Gesundheitsreformen liefern sich mit den Änderungen der Steuergesetzgebung einen nicht endenden Wettlauf.
Durch die regelmäßige Teilnahme auf fachspezifischen Kongressen bin ich über aktuelle Reformen im Gesundheitswesen und ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten mit den dazugehörigen vertraglichen Gestaltungen auf dem Laufenden.
Meine Kanzlei verbindet eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Landesinnung der Orthopädieschuhmacher Thüringen. Ferner unterrichte ich den steuerlichen Teil eines Existenzgründerseminars im Landesverband der Physiotherapeuten Thüringens.
Der rechtliche Teil der Beratung kann von einem integrierten Anwalt als Netzwerkpartner zur Abrundung der Beratung aus einem Guss erfolgen.
Das Gesundheitswesen ist ein Wachstumsmarkt, dem es gilt, sich steuerlich, rechtlich und bertriebswirtschaftlich anzupassen. Lassen Sie sich beraten; Sie werden nicht enttäuscht sein.
Im rechtsberatenden Bereich ist durch meine Kooperationspartner für Unterstützung gesorgt. Für die Tätigkeit stehen spezialisierte Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Durch ständige Reformen sind die Heilberufe nicht nur auf steuerliche sondern auch auf wirtschaftliche Beratung angewiesen. Druch den Wandel und Druck des Gesetzgebers werden die unterschiedlichsten Kooperationsformen attraktiv. Hierbei zu beachten ist auch die Umstellung des Vergütungssystems auf die Regel-Leistungs-Volumina ab 2009.
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