Die wichtigsten Förderprogramme
Gründungszuschuss/Einstiegsgeld
- Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.
- Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) können zusätzlich Einstiegsgeld beantragen, das aber auf das ALG II angerechnet wird.
- Der Zuschuss wird neun Monate in Höhe des zuletzt erhaltenen ALG plus 300 € zur sozialen Absicherung gezahlt. Im folgenden Halbjahr wird außerdem die Sozialkomponente ausgezahlt, wenn der Firmenstart erfolgt ist.
KfW-Startgeld
- Fördergeld für Gründer, Freiberufler, Kleinunternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind
- Die KfW Mittelstandsbank übernimmt bis zu 80 % des Risikos für einen Bankkredit in Höhe von max. 50.000 €. Laufzeiten: 5 oder 20 Jahre und mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1 oder 2 Jahren.
- Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit kostenlos möglich.
KfW-Unternehmer-kredit für kleine Unternehmen
- Für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Betriebe
- Förderbetrag: maximal 10 Mio € pro Vorhaben, Laufzeit: i. d. R. 5, 10 oder 12 Jahre. Zinssatz: hängt ab von der Bonität des Unternehmens, der Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten. Auszahlung: 96 % (Disagio).
Mikrokredite/Mikrodarlehen
- Gründer und Jungunternehmer mit bis zu 3 Jahren Selbständigkeit
- bis zu 25.000 € beantragen
- I. d. R. müssen Kreditnehmer an einem Management- oder Coaching-Workshop teilnehmen. Dafür entfallen meist bankübliche Sicherheiten.
Gründercoaching
- Für Unternehmer mit maximal 5 Jahren Selbständigkeit und Firmenchefs, die aus der Arbeitslosigkeit gestartet sind. Es werden Honorare für qualifizierte Gründungsberater bezahlt:
- Gründung aus Arbeitslosigkeit: 90 % von maximal 6.000 € Beratungskosten,
- Firmen (alte Bundesländer): 50 %,
- Firmen (neue Bundesländer): 75 %,
- Sonderregelungen: Firmen aus Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg, Lüneburg: 75 %.
ERP-Kapital für Gründung
- Gründer mit maximal 3 Jahren Selbständigkeit und Firmenbeteiligung von mindestens 10 %
- können nachrangiges Darlehen von maximal 500.000 € beantragen. Laufzeit: 15 Jahre. Rückzahlungsbeginn nach 7 Jahren.
ERP-Innovationsprogramm
- KfW-Darlehen für innovative Betriebe, die mindestens 2 Jahren tätig sind. Kombination von zinsgünstigem herkömmlichem und Nachrangdarlehen. In der F&E-Phase max. 5 Mio €, in Markteinführungsphase max. 2,5 Mio € (alte Bundesländer: 1 Mio €).
ERP-Startfonds
- KfW-Darlehen für junge, innovative Technologieunternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind.
- Die Inhaber müssen min. 25 % Geschäftsanteile besitzen, der kooperierende Kapitalgeber maximal 49 %.
- Wichtig: Nur möglich, wenn neben KfW-Mittelstandsbank ein weiterer Investor mit mindestens den gleichen Beträgen einsteigt. Pro Finanzierungsrunde stehen max. 1,5 Mio € bereit, max. nicht mehr als 3 Mio €. Und: Laufzeit, Konditionen und Beteiligungsform richten sich nach Bedingungen des zweiten Partners.