Die wichtigsten Förderprogramme

Gründungszuschuss/Einstiegsgeld

  • Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) können zusätzlich Einstiegsgeld beantragen, das aber auf das ALG II angerechnet wird.
  • Der Zuschuss wird neun Monate in Höhe des zuletzt erhaltenen ALG plus 300 € zur sozialen Absicherung gezahlt. Im folgenden Halbjahr wird außerdem die Sozialkomponente ausgezahlt, wenn der Firmenstart erfolgt ist.

KfW-Startgeld

  • Fördergeld für Gründer, Freiberufler, Kleinunternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind
  •  Die KfW Mittelstandsbank übernimmt bis zu 80 % des Risikos für einen Bankkredit in Höhe von max. 50.000 €. Laufzeiten: 5 oder 20 Jahre und mit tilgungsfreier Anlaufzeit von 1 oder 2 Jahren.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit kostenlos möglich.

KfW-Unternehmer-kredit für kleine Unternehmen

  • Für Existenzgründer, Freiberufler und kleine Betriebe
  • Förderbetrag: maximal 10 Mio € pro Vorhaben, Laufzeit: i. d. R. 5, 10 oder 12 Jahre. Zinssatz: hängt ab von der Bonität des Unternehmens, der Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten. Auszahlung: 96 % (Disagio).

Mikrokredite/Mikrodarlehen

  • Gründer und Jungunternehmer mit bis zu 3 Jahren Selbständigkeit
  • bis zu 25.000 € beantragen
  • I. d. R. müssen Kreditnehmer an einem Management- oder Coaching-Workshop teilnehmen. Dafür entfallen meist bankübliche Sicherheiten.

Gründercoaching

  • Für Unternehmer mit maximal 5 Jahren Selbständigkeit und Firmenchefs, die aus der Arbeitslosigkeit gestartet sind. Es werden Honorare für qualifizierte Gründungsberater bezahlt:
  • Gründung aus Arbeitslosigkeit: 90 % von maximal 6.000 € Beratungskosten,
  • Firmen (alte Bundesländer): 50 %,
  • Firmen (neue Bundesländer): 75 %,
  • Sonderregelungen: Firmen aus Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg, Lüneburg: 75 %.

ERP-Kapital für Gründung

  • Gründer mit maximal 3 Jahren Selbständigkeit und Firmenbeteiligung von mindestens 10 %
  • können nachrangiges Darlehen von maximal 500.000 € beantragen. Laufzeit: 15 Jahre. Rückzahlungsbeginn nach 7 Jahren.

ERP-Innovationsprogramm

  • KfW-Darlehen für innovative Betriebe, die mindestens 2 Jahren tätig sind. Kombination von zinsgünstigem herkömmlichem und Nachrangdarlehen. In der F&E-Phase max. 5 Mio €, in Markteinführungsphase max. 2,5 Mio € (alte Bundesländer: 1 Mio €).

ERP-Startfonds

  • KfW-Darlehen für junge, innovative Technologieunternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind.
  • Die Inhaber müssen min. 25 % Geschäftsanteile besitzen, der kooperierende Kapitalgeber maximal 49 %.
  • Wichtig: Nur möglich, wenn neben KfW-Mittelstandsbank ein weiterer Investor mit mindestens den gleichen Beträgen einsteigt. Pro Finanzierungsrunde stehen max. 1,5 Mio € bereit, max. nicht mehr als 3 Mio €. Und: Laufzeit, Konditionen und Beteiligungsform richten sich nach Bedingungen des zweiten Partners.