Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Die Regelungen der BAV sind mit vielen Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbundenen.
Häufig zahlt der Arbeitnehmer aus seinem versteuerten Netto in eine zusätzliche Altersversorgung. Dies ist nicht sinnvoll, da monatlich 125 Euro für Abgaben anfallen.

Nachfolgend eine Kurzdarstellung der wesentlichsten Vorteile.

  1. Vorteile für den Arbeitgeber
    • Reduzierung der Personalkosten durch Senkung der Sozialversicherungsabgaben
    • Hohe Mitarbeiterbindungswirkung
    • Geringer Verwaltungsaufwand
  2. Vorteile für den Arbeitnehmer
    • Aufbau der Altersvorsorge aus dem Brutto durch Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
    • Mehr als die doppelte Rente im Vergleich zu jeder privaten Lösung
    • 100%-ige Absicherung der Altersvorsorge bei Insolvenz des Arbeitgebers
    • Übertragbar auf etwaigen nächsten Arbeitgeber
    • Flexible auf die Person zugeschnittene Lösungen

Beispiel Unterstützungskasse:
Der Arbeitgeber will seinem Arbeitnehmer eine Gehaltshöhung von 200 € monatlich zukommen lassen. Bei normaler Gehaltserhöhung verbleibt für den Arbeitnehmer eine Nettoerhöhung von 75 bis 100 € pro Monat. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber den Betrag von 200 € in eine Unterstützungskasse ein. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer werden nicht mit Steuer und Sozialversicherung belastet. Die Beiträge setzt der Arbeitgeber monatlich als Betriebsausgabe ab.  

Ersparnis monatlich 125 Euro
Ersparnis für 20 Jahre = 30.000 Euro