Neuerungen für die Besteuerung von Reiseleistungen

Gerne beraten wir Sie in steuerlichen Fragen zum Thema Reisebüro. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns, um unsere Leistungen kennenzulernen. Per Telefon: 03 61 / 66 35 9-0, per E-Mail: kontakt[at]graf-steuerberater.de oder über unser Kontaktformular.

Eintrittskarten Veranstaltungen

In der Regel tritt der Verkäufer/Vermittler nicht als Veranstalter auf. (Veranstaltereigenschaft liegt nur vor, wenn die organisatorischen Maßnahmen zum Stattfinden der Veranstaltung in Eigenregie erfolgen und der Ort und die Zeit der Darbietung selbst bestimmt werden).

Nur der Veranstalter kann steuerliche Begünstigungen, z.B. ermäßigter Umsatzsteuersatz mit 7% beanspruchen.

Beispiel: Es werden Tickets für das Autorennen in Monza als Eigenhändler verkauft.

Das Reisebüro kauft die Tickets für 100 € ein und verkauft diese für 120 €. Beim Eigenhandel fällt Umsatzsteuer mit 19 % aus dem vollen Verkaufserlös 120 € = 19,15 € an. Der Gewinn beträgt demnach lediglich 0,85 €. Deutsche Umsatzsteuer entsteht auch bei Veranstaltungen im Ausland.

Tipp: Es erfolgt lediglich eine Vermittlung der Tickets. Es entsteht Umsatzsteuer mit 19 % aus dem Aufschlag 20 € = 3,19 €.

Eine Vermittlung liegt zur Abgrenzung des Eigenhandels nur bei Auftritt im fremden Namen und auf fremde Rechnung vor. Die Vermittlungsprovision muss zwingend extra und offen ausgewiesen werden.

Ergebnis = Vermittlung spart Umsatzsteuer von 15,96 €.

Vermittlung von Flügen

An Geschäftskunden = Die Marge ist bei Kunden aus Deutschland immer mit 19% umsatzsteuerpflichtig. Bei Kunden aus dem Ausland erfolgt die Besteuerung außerhalb Deutschlands. Zur richtigen Besteuerung sollte immer die Einkaufsrechnung zur Verkaufsrechnung geheftet werden.  Bei steuerpflichtigen Inlandsflügen muss die Umsatzsteuer des Luftverkehrsunternehmens separat als fremde Umsatzsteuer kenntlich gemacht werden.

Beispiel:  Inlandsflug Lufthansa, Einkauf 500 €, Verkauf 600 €.
Rechnung = Ticket Lufthansa 500 €  (Umsatzsteuer Lufthansa 79,83 € mit St-Nr Lufthansa, netto 420,17 €)
Vermittlungsgebühr 100 € (eigene Umsatzsteuer 15,96 € mit eigener St-Nr, netto 84,14 €)

Beispiel: Auslandsflug Air Berlin, Einkauf 700 €, Verkauf 800 €
Rechnung = Ticket 700 €
Vermittlungsgebühr 100 € (eigene Umsatzsteuer 15,96 € mit eigener St-Nr, netto 84,14 €)

An Privatpersonen = Inlandflüge = Vermittlung ist in Deutschland mit 19% steuerpflichtig. Auslandflüge = in Deutschland nicht steuerbar

Vermittlung von Hotelzimmern

Bis 30.6.2010: An Geschäftskunden und Privatkunden = Ort im Ausland = nicht steuerbar; Ort im Inland = steuerpflichtig mit 7%, Frühstück und Zusatzleistungen mit 19%

Achtung:  Seit  1.7.2010 auch hier lt. Bundesfinanzministerium bei Vermittlung für Geschäftskunden/Unternehmer mit Sitz im Inland Anwendung des Leistungsorts im Inland mit der Folge der Steuerpflicht zu 19%.
Ausnahme lediglich bei Vermittlung von Übernachtungen im Ausland für Privatpersonen oder im Auftrag des Hotels

Vermittlung von Leihwagen

= Ort im Ausland = nicht steuerbar; Ort im Inland = steuerpflichtig mit 19%

Margenbesteuerung von Reisen (nur an Privatkunden)

Leistungsort im EU-Staat = Marge ist mit 19% umsatzsteuerpflichtig

Beispiel: Reise nach Mallorca, Einkauf von Tui für 1.000 €, verkauf für 1.200 €. Marge = 200 €, Umsatzsteuer daraus = 38 €

Leistungsort im Drittland = Marge ist nicht steuerbar

Beispiel: Gleiche Reise nach New York = keine Umsatzsteuer