Reisekostenpauschalen

für Arbeitnehmer und Unternehmer

Für Tätigkeiten außerhalb des Firmensitzes (fester Arbeitsplatz) können dem Arbeitnehmer folgende Beträge erstattet werden:

Fahrtkosten mit dem eigenen PKW pro km 0,30 €
Übernachtungskosten (Einzelnachweis durch Beleg)
oder pauschal    
(die Pauschale gilt nicht für Unternehmer)
20,00 €
Verpflegungsmehraufwendungen
über 8 Stunden Abwesenheit
ganzer Tag von 0 Uhr bis 24 Uhr
(für das Ausland bestehen höhere Sätze)

12,00 €
24,00 €
Verpflegungspauschalen, wenn der AN vom AG „verpflegt“ wird;  
Verpflegungsmehraufwendungen werden gekürzt

Frühstück (Kürzung um 20%)
Mittag- und Abendessen (Kürzung um 40%)


4,80 €
9,60 €

Beispiel:
Bei einer Dienstreise von Montag 8 Uhr bis Dienstag 19 Uhr können erstattet werden:

Verpflegung Montag = 12 €
Verpflegung Dienstag =  12 €
Übernachtung = 20 €
Summe = 44 €

Der Arbeitgeber kann einen Zuschlag von 100% der Verpflegungspauschalen zahlen und mit 25% der pauschalen Lohnsteuer unterwerfen (Vorteil gegenüber sonst ca. 60% Steuer- und Sozialversicherungsabgaben). Im Beispielfall wären das noch mal 24 €.

Anlässe für auswärtige Tätigkeiten: Montagearbeiten, Messebesuche, Kundenbesuche, Besichtigungen, Seminare, Baustellen etc.

Beispiel für die Gestellung von Mahlzeiten:
Ein Mitarbeiter nimmt vom 13.01. bis 15.01. an einem Seminar in München teil. Er übernachtet im Hotel. Er erhält jeweils ein Mittagessen vom Veranstalter im Wert von 30 €. Rechnung an AG.

Verpflegungsmehraufwand in € in €
Anreisetag Montag (unabhängig vom Beginn der DR) 12,00  
Dienstag (Abwesenheit 24 Std.) 24,00  
Rückreisetag Mittwoch (unabhängig vom Ende der DR) 12,00  
Summe Verpflegungsmehraufwand   48,00
./. Kürzung wegen tatsächlicher Verpflegung    
2x Frühstück = 2*4,80 € (2*20% von 24 €) 9,60  
3x Mittag = 3*9,60 € (3*40% von 24 €) 28,80  
Summe Kürzung   ./. 38,40
stfr. Erstattung Verpflegungsmehraufwand   9,60