Reisekostenpauschalen
für Arbeitnehmer und Unternehmer
Für Tätigkeiten außerhalb des Firmensitzes (fester Arbeitsplatz) können dem Arbeitnehmer folgende Beträge erstattet werden:
Fahrtkosten mit dem eigenen PKW pro km | 0,30 € |
Übernachtungskosten (Einzelnachweis durch Beleg) oder pauschal (die Pauschale gilt nicht für Unternehmer) |
20,00 € |
Verpflegungsmehraufwendungen über 8 Stunden Abwesenheit ganzer Tag von 0 Uhr bis 24 Uhr (für das Ausland bestehen höhere Sätze) |
12,00 € 24,00 € |
Verpflegungspauschalen, wenn der AN vom AG „verpflegt“ wird; Verpflegungsmehraufwendungen werden gekürzt Frühstück (Kürzung um 20%) Mittag- und Abendessen (Kürzung um 40%) |
4,80 € 9,60 € |
Beispiel:
Bei einer Dienstreise von Montag 8 Uhr bis Dienstag 19 Uhr können erstattet werden:
Verpflegung Montag = | 12 € |
Verpflegung Dienstag = | 12 € |
Übernachtung = | 20 € |
Summe = | 44 € |
Der Arbeitgeber kann einen Zuschlag von 100% der Verpflegungspauschalen zahlen und mit 25% der pauschalen Lohnsteuer unterwerfen (Vorteil gegenüber sonst ca. 60% Steuer- und Sozialversicherungsabgaben). Im Beispielfall wären das noch mal 24 €.
Anlässe für auswärtige Tätigkeiten: Montagearbeiten, Messebesuche, Kundenbesuche, Besichtigungen, Seminare, Baustellen etc.
Beispiel für die Gestellung von Mahlzeiten:
Ein Mitarbeiter nimmt vom 13.01. bis 15.01. an einem Seminar in München teil. Er übernachtet im Hotel. Er erhält jeweils ein Mittagessen vom Veranstalter im Wert von 30 €. Rechnung an AG.
Verpflegungsmehraufwand | in € | in € |
Anreisetag Montag (unabhängig vom Beginn der DR) | 12,00 | |
Dienstag (Abwesenheit 24 Std.) | 24,00 | |
Rückreisetag Mittwoch (unabhängig vom Ende der DR) | 12,00 | |
Summe Verpflegungsmehraufwand | 48,00 | |
./. Kürzung wegen tatsächlicher Verpflegung | ||
2x Frühstück = 2*4,80 € (2*20% von 24 €) | 9,60 | |
3x Mittag = 3*9,60 € (3*40% von 24 €) | 28,80 | |
Summe Kürzung | ./. 38,40 | |
stfr. Erstattung Verpflegungsmehraufwand | 9,60 |