Zusätzliche Anstellung im Krankenhaus

Grundsätzlich ist eine zusätzliche Anstellung im Krankenhaus wegen Interessenkollision verboten (könnte bald gesetzlich abgedungen werden). Vertragsärzte müssen über 26 Wochenstunden zur Behandlung von Patienten in der Praxis präsent sein.

Belegarzttätigkeit: Belegarzt ist ein nicht im Krankenhaus angestellter Vertragsarzt, der berechtigt ist, seine Belegpatienten im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel voll/teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten. Anerkennung durch KV und Landesverband erforderlich.

Es besteht ein doppeltes Vertragsverhältnis: Belegarzt zu Patient für belegärztliche Leistung und Krankenhaus zu Patient für Krankenhausleistung.