Umwandlung in andere Unternehmensform

Anlaß für eine Umwandlung können neben steuerlichen Gründen auch Haftungsgründe sein. Oder es soll der Weg für eine vorweggenommene Erbfolge frei gemacht werden.

Beispielsweise

  • vom Einzelunternehmen in eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG
  • von einer GbR in eine GmbH
  • von einem Einzelunternehmen in eine KG oder oHG

Hier kann ich Auskünfte zu den einschlägigen Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes geben sowie Steuerplanungen und -belastungsvergleiche erstellen.