Verschärfung bei der Selbstanzeige
Selbstanzeige bedeutet, Straffreiheit bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit.
Voraussetzungen:
- Nacherklärung der hinterzogenen Steuern für alle nicht verjährten Jahre
- vor Kenntnis der Finanzamtes
- oder Anordnung einer Prüfung
- oder Einleitung eines Strafverfahrens
- und fristgerechte Nachentrichtung der Steuern inklusive Hinterziehungszinsen
- mit Zuschlag von 5% bei Steuernachzahlungen über 50.000 € pro Jahr
Neu ist, dass alle hinterzogenen Steuern nacherklärt werden müssen und die Anordnung einer Prüfung jetzt auch einen Ausschlusstatbestand darstellt.