Verschärfung bei der Selbstanzeige

Selbstanzeige bedeutet, Straffreiheit bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit.
Voraussetzungen:

  • Nacherklärung der hinterzogenen Steuern  für alle nicht verjährten Jahre
  • vor Kenntnis der Finanzamtes
  • oder Anordnung einer Prüfung
  • oder Einleitung eines Strafverfahrens
  • und fristgerechte Nachentrichtung der Steuern inklusive Hinterziehungszinsen
  • mit Zuschlag von 5% bei Steuernachzahlungen über 50.000 € pro Jahr

Neu ist, dass alle hinterzogenen Steuern nacherklärt werden müssen und die Anordnung einer Prüfung jetzt auch einen Ausschlusstatbestand darstellt.