Gemeinsame Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen
der BÄK und KBV

anhand folgenden Beispiels:
(teilweise fehlt die Hinzuziehung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte)

Substanzwert =
vorhandenes materielles Vermögen, Inventar, Geräte, Software
  45.000 €
Ideeller Wert =    
Übertragbarer Umsatz 240.000 €  
- übertragbare Kosten -120.000 €  
= übertragbarer Gewinn 120.000 €  
- alternatives Arztgehalt -76.000 €  
x Prognosemultiplikator 2  
beeinflussende Faktoren = hier keine  
= Ideeller Wert (Goodwill) 88.000 € 88.000 €
Wert der Arztpraxis   133.000 €

(stark vereinfacht dargestellt; alternatives Arztgehalt ist gestaffelt anzusetzen bei Umsatz 240T mit 76T, bei 165T mit 53T, bei 115T mit 38T; Multiplikator beträgt bei Einzelpraxis 2)