Kurzfristig Beschäftigte

Bedingung:

  • Die Beschäftigung ist auf 2 Monate oder auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt
  • Sie darf nicht berufsmäßig sein, falls das Entgelt über 450 Euro im Monat liegt

Typische Beispiele sind Krankheitsvertretungen, Saisontätigkeiten und Ferienjobs.

Unterschied zur geringfügigen Beschäftigung:

  • Keine Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (Ausnahme UV)
  • Entgelt kann kurzfristig auch über 450 € liegen

Zur Bedingung Nr. 1:

  • vertraglich oder nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses auf längstens 2 Monate oder – bei weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche – auf insgesamt 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt
  • Zusammenrechnung verschiedener kurzfristigen Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres (auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern)
  • Nicht einbezogen werden 450-Euro-Jobs und versicherungspflichtige Beschäftigungen.
  • Bei Überschreitung dieses Zeitraumes tritt Versicherungspflicht vom Zeitpunkt der Überschreitung an ein. (Stellt sich eine Überschreitung aber bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, so beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem die Überschreitung bekannt wird.)
  • Bei der Prüfung, ob der Zeitraum von zwei Monaten oder fünfzig Tagen überschritten wird, müssen auch die Urlaubstage beachtet werden, da die Zeiträume sich durch die Berücksichtigung dieser nicht verlängern.

Zur Bedingung Nr. 2:

keine Berufsmäßige Ausübung: Berufsmäßige Ausübung
  • zwischen Schulabschluss und Studienaufnahme, auch wenn vor dem Studium noch Wehr- oder Zivildienst zu leisten ist
  • neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung
  • neben dem Bezug von Vorruhestandsgeld
  • nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. Hausfrau, Rentner)
  • Nebenbeschäftigungen während ruhender Arbeitsverhältnisse wegen Wehr- oder Zivildienst und in der Elternzeit
  • Beschäftigungen während des Bezugs von Leistungen der Arbeitsämter

Die Frage der Berufsmäßigkeit muss nicht geprüft werden, wenn das Gehalt 450 Euro nicht überschreitet.