Private Altersversorgung / Basis-Rürup-Rente

Einleitung: Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Rentenbesteuerung auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Die steuerliche Begünstigung der Kapitallebensversicherung wurde aufgegeben. Als neue steuerlich geförderte Form wurde die Rürup-Rente geschaffen.

Was ist eine Rürup-Versicherung/Rente?

  • Abschluss bei der Lebensversicherungsgesellschaft
  • kein Kapitalwahlrecht, nur Rente ab 62
  • i.d.R. nicht vererbbar
  • ähnlich der gesetzlichen Rente

Eigene Anmerkung: Ob das Rürup-Modell einem unter der Prämisse zusagt, dass wenn man vor dem Erreichen des Rentenalters verstirbt, das eingezahlte Kapital in der Regel verloren ist, sollte jeder für sich selbst entscheiden.

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Lebensversicherung?
Lebensversicherungsbeiträge sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzugsfähig.
Altverträge bleiben bis zum Jahr 2019 gemindert abzugsfähig.
Neue Rürup-Verträge sind nun aufgrund einer Gesetzesänderung zusätzlich zu den Altverträgen begünstigt.

Beispiel Selbständiger: A ledig, leistet in 2012 folgende Beiträge:

Krankenversicherung (Basis 3.500 €, Zusatz 500 €) 4.000 €
Rürup-Versicherung 3.000 €
Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht 5.000 €
Steuerliche Abzugsfähigkeit:  
Krankenversicherung Basistarif = 3.500 €
Rürup-Versicherung abzugsfähig = 74 % v. 3.000 € = 2.220 €
(maximal werden bis zu 14.800 € gefördert; vh doppelter Betrag)  

Zusätzliche steuerliche Entlastung ca. 450 bis 750 Euro je nach persönlichem Steuersatz

(die Lebensversicherung und die Zusatzkrankenversicherung sind nicht abzugsfähig)